Rechtsprechung
   LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05   

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https://dejure.org/2005,31872
LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05 (https://dejure.org/2005,31872)
LG Coburg, Entscheidung vom 23.06.2005 - 41 T 89/05 (https://dejure.org/2005,31872)
LG Coburg, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 41 T 89/05 (https://dejure.org/2005,31872)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Johannisfeuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Johannisfeuer

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Hausbesitzer kann nicht verlangen, dass eine Gemeinde in unmittelbarer Nähe zu seinem Anwesen kein Sonnenwendfeuer abbrennt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachbar muss Sonnenwendfeuer als uralte Tradition einmal im Jahr hinnehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
    Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Immissionen auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit eine Rolle spielen (vgl. BGHZ 121, 248, 255 -Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2003, 3699 [BGH 26.09.2003 - V ZR 41/03] ) richtet sich die Beurteilung, ob eine Immission wesentlich im Sinne des § 906 BGB ist, nicht nur nach dem Maß der objektiven Beeinträchtigung.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
    Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Immissionen auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit eine Rolle spielen (vgl. BGHZ 121, 248, 255 -Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
    Rechtsbeschwerde ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft (vgl. § 542 Abs. 2 ZPO und BGH NJW 2003, 1531 [BGH 27.02.2003 - I ZB 22/02] ).
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