Rechtsprechung
LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Johannisfeuer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Johannisfeuer
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Hausbesitzer kann nicht verlangen, dass eine Gemeinde in unmittelbarer Nähe zu seinem Anwesen kein Sonnenwendfeuer abbrennt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Nachbar muss Sonnenwendfeuer als uralte Tradition einmal im Jahr hinnehmen
Verfahrensgang
- AG Kronach, 14.06.2005 - 1 C 316/05
- LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …
Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Immissionen auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit eine Rolle spielen (vgl. BGHZ 121, 248, 255 -Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm). - BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Lärm durch Rockkonzert
Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2003, 3699 [BGH 26.09.2003 - V ZR 41/03] ) richtet sich die Beurteilung, ob eine Immission wesentlich im Sinne des § 906 BGB ist, nicht nur nach dem Maß der objektiven Beeinträchtigung. - BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm; …
Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
Demgemäß können bei der Prüfung der Erheblichkeit oder Wesentlichkeit von Immissionen auch schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit eine Rolle spielen (vgl. BGHZ 121, 248, 255 -Jugendzeltplatz; 111, 63, 68 - Volksfestlärm). - BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …
Auszug aus LG Coburg, 23.06.2005 - 41 T 89/05
Rechtsbeschwerde ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht statthaft (vgl. § 542 Abs. 2 ZPO und BGH NJW 2003, 1531 [BGH 27.02.2003 - I ZB 22/02] ).