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AG Düsseldorf, 10.07.2017 - 41 C 26/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichszahlung nach Annullierung eines Fluges wegen "wilden Streiks" oder einer "Erkrankungswelle"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 10.07.2017 - 41 C 26/17
- EuGH, 28.05.2018 - C-429/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 04.10.2012 - C-22/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie …
Auszug aus AG Düsseldorf, 10.07.2017 - 41 C 26/17
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 04.10.2012 in der Rechtssache C-22/11 eine Nichtbeförderung eines Fluggastes auf einem nicht vom Streik betroffenen Flug zugunsten eines von einem vom Streik betroffenen Fluggastes eines anderen Fluges als ausgleichspflichtig angesehen.
- LG Köln, 15.10.2019 - 11 S 272/18 b) In der Instanzrechtsprechung ist in Fällen von Umorganisationsmaßnahmen dagegen teilweise eine Exkulpation des Luftfahrtunternehmens verneint worden, da die Annullierung bzw. Verspätung in diesen Fällen nicht mehr auf dem außergewöhnlichen Umstand beruhe, sondern auf einer unternehmerischen Entscheidung (vgl. LG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.10.2015 - 2/24 S 68/15, RRa 2016, 19; AG Hannover, EuGH-Vorlage vom 05.07.2017 - 406 C 494/17, RRA 2017, 132; AG Hannover, Urteil vom 26. September 2016 - 553 C 1163/16; AG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2017 - 54 C 123/17; AG Düsseldorf, EuGH-Vorlage vom 10. Juli 2017 - 41 C 26/17).