Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 08.08.2001

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 31.05.2001 - I 41/2001, I 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13705
FG Nürnberg, 31.05.2001 - I 41/2001, I 41/01 (https://dejure.org/2001,13705)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 31.05.2001 - I 41/2001, I 41/01 (https://dejure.org/2001,13705)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - I 41/2001, I 41/01 (https://dejure.org/2001,13705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 6; AO § 175 Abs. 1 Satz 2
    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG : Veräußerung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG: Veräußerung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.05.2001 - I 41/01
    Dies folgert der Senat daraus, daß der Vorkostenabzug überwiegend die Fälle betrifft, in denen im Zeitpunkt der Veranlagung die erstmalige Nutzung zu eigenen Wohnzwecken noch aussteht und die Vorschrift deshalb nur dann sinnvoll erscheint, wenn sie eine materiell-rechtlich vorläufige Steuerbegünstigung normiert (vgl. Besprechung des Urteils des FG Rheinland-Pfalz a. a. O. in EFG Beilage 12/1995, 47 - 48 unter Hinweis auf das zum Vorsteuerabzug ergangene BFH-Urteil vom 6.5. 1993 V R 45/88, BStBl II 1993, 564 ).

    Die Revision wird im Hinblick auf das eine vergleichbare Konstellation betreffende BFH-Urteil V R 45/88 a. a. O. nicht zugelassen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93

    Einkommensteuer; nachfolgende Eigennutzung als Voraussetzung für die

    Auszug aus FG Nürnberg, 31.05.2001 - I 41/01
    Diese Veräußerung habe darüber hinaus den nach dem Steuertatbestand rechtserheblichen Sachverhalt rückwirkend anders gestaltet (Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 5.4. 1995 1 K 2126/93, EFG 1995, 1027).

    Nach allgemeiner Meinung und auch nach Meinung der Kläger ergibt sich aus der Regelung des § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG über den Abzug von Aufwendungen, "die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken entstehen", daß die Abziehbarkeit neben der geforderten Parallelwertung der Aufwendungen mit den Werbungskosten auch eine nachfolgende Eigennutzung der Wohnung voraussetzt (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz 1 K 2126/93 a. a. O. unter Ziffer 1 der Entscheidungsgründe m. w. N.).

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13636
LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01 (https://dejure.org/2001,13636)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.08.2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01 (https://dejure.org/2001,13636)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. August 2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01 (https://dejure.org/2001,13636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen des Zwischen- und Hauptverfahrens; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen; Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung gegen das ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen des Zwischen- und Hauptverfahrens; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen; Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung gegen das ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen des Zwischen- und Hauptverfahrens; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen; Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung gegen das ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    Dabei sind aber tatsächliche Angaben nur insoweit erforderlich, als sie nach dem Ermittlungsergebnis zum Zeitpunkt der Beantragung der Zwangsmaßnahme ohne weiteres möglich sind, ohne dem Zweck der Ermittlungen zuwiderzulaufen (BVerfG, NJW 1994, 3281, 3282).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    Eine Durchsuchung zu diesem Zweck ist erst zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, daß das gesuchte Beweismittel bei der Durchsicht der Unterlagen tatsächlich aufgefunden wird (BGHSt 28, 57, 59; BGHR, Beschl. v. 20.12.1988, § 103 StPO Nr. 2).
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