Rechtsprechung
AG Kassel, 04.04.2017 - 410 C 1977/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 97 Abs. 1, 24, 51 UrhG, §§ 97 Abs. 2, 97a UrhG
§§ 97 Abs. 1, 24, 51 UrhG, §§ 97 Abs. 2, 97a UrhG, ... - JurPC
Sekundäre Darlegungslast und Beweisfragen beim Filesharing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Filesharing: Mitwirkungspflichten von Privatleuten in Bezug auf ihre Familienangehörigen sind begrenzt
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Filesharing: Mitwirkungspflichten von Privatleuten in Bezug auf ihre Familienangehörigen sind begrenzt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Internetanschlussinhaber haftet bei möglichen Alternativtätern nicht für Urheberrechtsverletzung im Filesharing-Verfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Internetanschlussinhaber haftet bei möglichen Alternativtätern nicht für Urheberrechtsverletzung im Filesharing-Verfahren
Besprechungen u.ä.
- loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)
Sekundäre Darlegungslast und Vertrauensvorschuss bei Familie
Papierfundstellen
- MMR 2017, 502
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15
Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung …
Auszug aus AG Kassel, 04.04.2017 - 410 C 1977/16
Dies bedeutet insbesondere, dass die Mitwirkungspflichten von Privatleuten in Bezug auf ihre Familienangehörigen weitaus geringer als etwa für Kaufleute im Bereich des Transportrechts (s. dazu nunmehr BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 154/15 - Afterlife, zit. n. juris).Dieser Rahmen wird aber gerade auch durch den Schutzbereich von Ehe und Familie gezogen, so dass es eben nicht zumutbar ist, insistierend oder gar inquisitorisch das Verhalten der nächsten Angehörigen im Drittinteresse zu ermitteln (so jetzt auch BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 154/15 - Afterlife).
- AG Kassel, 28.04.2015 - 410 C 2591/14
Der wegen eines Filesharingvorhaltes in Anspruch genommene Inhabereines …
Auszug aus AG Kassel, 04.04.2017 - 410 C 1977/16
Erst dann, wenn der potentielle Alternativtäter im Rahmen einer Zeugeneinvernahme oder in sonstiger Weise glaubhaft bekundet, nicht Täter zu sein (oder wenn sich aus sonstigen Umständen eindeutig ergibt, dass die betroffene Person nicht Täter sein kann), lebt die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers wieder auf (s. AG Kassel, Urteil vom 28.04.2015 - 410 C 2591/14 - juris). - BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auszug aus AG Kassel, 04.04.2017 - 410 C 1977/16
Dieses Ergebnis steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 12.05.2016 (I ZR 48/15 - Everytime we touch). - BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16
Filesharing über einen Familienanschluss
Auszug aus AG Kassel, 04.04.2017 - 410 C 1977/16
Dies führt dazu, dass ein Anschlussinhaber in der oben skizzierten Weise Vortrag zu halten hat und insbesondere Namen und Anschrift des potenziellen Alternativtäters mitteilen muss (so wohl BGH, Urteil vom 30.03.2017 - I ZR 19/16, zit. n. beck aktuell).
- AG Kassel, 27.10.2022 - 410 C 657/22
Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen
Denn gegen den Anschlussinhaber spricht eine tatsächliche Vermutung für seine Täterschaft und nur er ist in der Lage, Vortrag zu etwaigen weiteren Nutzern zu halten (herrschende Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteil vom 22.03.2018 - I ZR 265/16 - Riptide, zit. n. juris; BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 68/16 - Ego Shooter, zit. n. juris; der sich das erkennende Gericht in ständig Rechtsprechung angeschlossen hat, z.B. Urteil vom 04.04.2017 - 410 C 1977/16, zit. n. juris).Zudem sind mehrere Entscheidungen des erkennenden Gerichts zu dieser Problematik in jüngerer Vergangenheit publiziert worden (beispielsweise Urteil vom 04.04.2017, 410 C 1977/16, zit. n. juris).