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AG Hamburg-Bergedorf, 17.12.2015 - 410d C 150/15 |
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AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 410d C 150/15 (https://dejure.org/2015,46843)
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Volltextveröffentlichung
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- LG Hamburg, 07.02.2007 - 318 S 145/05
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs aus einer augenärztlichen Behandlung
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 17.12.2015 - 410d C 150/15
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Bestimmung dahingehend auszulegen, dass die zahnärztliche Vergütung erst fällig ist, wenn die formellen Voraussetzungen, die das Gebührenrecht an die Rechnung stellt, erfüllt sind (BGH, Urteil v. 21.12.2006 - Il ZR 117/06, juris zu dem insoweit inhaltsgleichen § 12 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); so auch LG Hamburg, Urteil v. 07.02.2007 - 318 S 145/05, juris).nungen nach § 12 Abs. 2 bis Abs. 4 GOÄ (…hierzu BGH, Urteil v. 21.12.2006, a.a.O.; LG Hamburg, Urteil v. 07.02.2007, a.a.O.) - zu den formellen Anforderungen die Bestimmungen des § 10 Abs. 2 bis Abs. 4 GOZ.
Demgegenüber ist für die Fälligkeit einer ärztlichen wie auch zahnärztlichen Forderung nicht von Belang, ob die Rechnung inhaltlich mit dem materiellen Gebührenrecht übereinstimmt (…BGH, Urteil v. 21.12.2006, a.a.O0.; LG Hamburg, Urteil v. 07.02.2007, a.a.O.).
- OLG Naumburg, 09.03.2015 - 1 U 10/14
Krankenhaushaftung: Darlegungslast der Behandlerseite im Zusammenhang mit der …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 17.12.2015 - 410d C 150/15
Da die Klage, soweit die Hauptforderung betroffen ist, allein zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung nicht fällig gewesen ist, unterliegt die Klage insoweit der Abweisung als zur Zeit unbegründet (zur Abweisung als zur Zeit unbegründet in einem solchen Fall Hans. OLG, Urteil v. 11.03.2005 - 1 U 10/14, juris). - BGH, 26.04.1988 - VI ZR 37/87
Bemessung des Multiplikators
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 17.12.2015 - 410d C 150/15
Die bloße pauschale Wiedergabe eines oder mehrerer Abrechnungskriterien ohne weitere Einzelheiten genügt für eine ordnungsgemäße Darlegung nicht (BGH, Urteil v. 26.04.1988 - VI ZR 37/87, NJW 1988, 2304 (2305) für den Zeitaufwand nach 8 2 GOÄ in der Fassung vom 18.03.1965).