Weitere Entscheidung unten: AG München, 10.07.2015

Rechtsprechung
   AG München, 30.06.2015 - 411 C 26176/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30284
AG München, 30.06.2015 - 411 C 26176/14 (https://dejure.org/2015,30284)
AG München, Entscheidung vom 30.06.2015 - 411 C 26176/14 (https://dejure.org/2015,30284)
AG München, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 411 C 26176/14 (https://dejure.org/2015,30284)
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Kurzfassungen/Presse (18)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Falsche Selbstauskunft durch Mieter zur Vortäuschung einer besseren Bonität

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Räumung wegen falscher Auskunft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Falsche Selbstauskunft des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Mieter-Selbstauskunft - fristlose Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Falsche Selbstauskunft durch den Mieter rechtfertigt fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Falscher Mieter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der Selbstauskunft geflunkert - Notorischer Schuldner gibt beim Abschluss eines Mietvertrags hohes Einkommen an

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Selbstauskunft: fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter besserer Bonität

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 01.11.2015)

    Fristlose Kündigung wegen falscher Selbstauskunft

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Eine falsche Selbstauskunft vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Falscher Mieter

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Heilung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Täuscht Mieter bessere Bonität vor kann Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Falsche Angaben in Selbstauskunft rechtfertigen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei falscher Selbstauskunft?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag und Selbstauskunft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: fristlose Kündigung wegen falscher Angaben in Selbstauskunft

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Heilung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG München, 10.07.2015 - 411 C 26176/14   

Zitiervorschläge
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AG München, 10.07.2015 - 411 C 26176/14 (https://dejure.org/2015,43791)
AG München, Entscheidung vom 10.07.2015 - 411 C 26176/14 (https://dejure.org/2015,43791)
AG München, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 411 C 26176/14 (https://dejure.org/2015,43791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Räumungsklage nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses wegen wiederholter Zahlungsrückstände u. Erteilung einer unrichtigen Selbstauskunft; Anforderungen an eine Heilung der außerordentlichen Kündigung durch rechtzeitige Nachzahlung des ...

  • mietrechtsiegen.de

    Falsche Selbstauskunft des Mieters rechtfertigt fristlose Mietvertragskündigung

  • rewis.io

    Unrichtige Selbstauskunft - Keine Heilung fristloser Zahlungsverzugskündigung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unrichtige Selbstauskunft und Mietrückstände rechtfertigen fristlose Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unrichtige Selbstauskunft und Mietrückstände rechtfertigen fristlose Kündigung! (IMR 2016, 1059)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 121
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Gießen, 23.03.2022 - 42 C 273/21

    Falsche Angaben zum Einkommen: Fristlose Kündigung möglich?

    Wird die Offenbarungspflicht verletzt, so kann der Vermieter nach § 543 Abs. 1 BGB kündigen (AG München ZMR 2016, 121) oder wahlweise anfechten, wenn der Anfechtungstatbestand der §§ 119 oder 123 BGB vorliegt.
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