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   LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14   

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https://dejure.org/2015,25731
LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14 (https://dejure.org/2015,25731)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2015 - 412 HKO 117/14 (https://dejure.org/2015,25731)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 412 HKO 117/14 (https://dejure.org/2015,25731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 407 HGB, §§ 407 ff HGB, § 439 Abs 1 S 1 HGB
    Frachtgeschäft: Geltung von Frachtrecht für Transport-Rahmenverträge; Verjährungsfrist

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeines Transportrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der Geltung von Frachtrecht für Transport-Rahmenverträge

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 164/06

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs im Zuge der Überleitung vom Mahn- in das

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14
    Für Rahmenverträge über Transportleistungen gilt Frachtrecht (§§ 407 ff HGB) - Anschluss an BGH vom 15.01.2009, I ZR 164/06.

    Auch solche Verträge unterfallen dem Frachtrecht (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 164/06 -, juris RN 15).

    Für entsprechende Rahmenverträge gilt nichts anderes (BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 164/06 -, juris RN 15).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14
    Die dreijährige Verjährungsfrist für Vorsatz und vorsatzgleiches Verschulden greift nur dann ein, wenn die ausstehende Vergütung wider besseres Wissen nicht geleistet wurde oder erhobene Einwände gegen das Zahlungsverlangen nicht auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruhen; - Fortführung BGH-Urteil vom 22.04.2010, I ZR 31/08.

    Allerdings hat der BGH in einer des Öfteren kritisierten Passage des grundlegenden Urteils vom 22.4.2010 (I ZR 31/08 - juris RZ 33) ausgeführt, dass eine die Verjährungsfrist des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB auslösende vorsätzliche Nichtzahlung dem Schuldner erst dann vorzuwerfen sei, wenn er entgegen besserem Wissen die Existenz eines Anspruchs abstreitet oder wider besseres Wissen behaupte, dass der gegen ihn gerichtete Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sei.

  • LG Krefeld, 03.07.2012 - 12 O 23/12

    Qualifiziertes Verschulden i.S.v. § 439 Abs. 1 S. 2 HGB bei irrtümlicher Annahme

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14
    Andererseits lässt sich der Entscheidung des BGH auch entnehmen, dass eine Wahrnehmung berechtigter Eigeninteressen durch die Berufung auf eine vertretbare Rechtsauffassung nicht die Folgen des § 439 I 2 HGB auslösen soll, selbst wenn sich diese Rechtsauffassung als falsch erweist (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 03. Juli 2012 - 12 O 23/12 -, juris RN 19).
  • LG Wuppertal, 12.12.2012 - 8 S 47/12

    Zulässigkeit des Berufens auf fehlende Fälligkeit der Vergütung i.R.e.

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14
    Verschiedene Gerichte haben eine einschränkende Auslegung des Merkmals der mangelnden Vorwerfbarkeit der vorsätzlichen Nichtzahlung befürwortet (LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12 -, juris RN 32; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2013 - I-18 U 107/12, 18 U 107/12 -, juris RN 15) und die Gründe der jeweiligen Nichtzahlung einer eingehenden Prüfung unterzogen.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 18 U 107/12

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Frachtvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2015 - 412 HKO 117/14
    Verschiedene Gerichte haben eine einschränkende Auslegung des Merkmals der mangelnden Vorwerfbarkeit der vorsätzlichen Nichtzahlung befürwortet (LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12 -, juris RN 32; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2013 - I-18 U 107/12, 18 U 107/12 -, juris RN 15) und die Gründe der jeweiligen Nichtzahlung einer eingehenden Prüfung unterzogen.
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