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   LG Hamburg, 19.02.2010 - 412 O 95/09   

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https://dejure.org/2010,50486
LG Hamburg, 19.02.2010 - 412 O 95/09 (https://dejure.org/2010,50486)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2010 - 412 O 95/09 (https://dejure.org/2010,50486)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 412 O 95/09 (https://dejure.org/2010,50486)
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  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 412 O 95/09
    Ersatzfähig sind nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht schlechthin alle Rechtsverfolgungskosten, die durch das Schadensereignis adäquat verursacht wurden, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 10.1.2006, NJW 2006, 1065, 1066; BGH Urteil vom 30.4.1986, NJW 1986, 2243, 2244, vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 5.9.1995, NJW-RR 1996, 335, 336).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 412 O 95/09
    Ersatzfähig sind nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht schlechthin alle Rechtsverfolgungskosten, die durch das Schadensereignis adäquat verursacht wurden, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 10.1.2006, NJW 2006, 1065, 1066; BGH Urteil vom 30.4.1986, NJW 1986, 2243, 2244, vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 5.9.1995, NJW-RR 1996, 335, 336).
  • OLG Hamm, 05.09.1995 - 15 W 370/94

    Vermietung von Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage an einen Gastronomen;

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2010 - 412 O 95/09
    Ersatzfähig sind nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht schlechthin alle Rechtsverfolgungskosten, die durch das Schadensereignis adäquat verursacht wurden, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 10.1.2006, NJW 2006, 1065, 1066; BGH Urteil vom 30.4.1986, NJW 1986, 2243, 2244, vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 5.9.1995, NJW-RR 1996, 335, 336).
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