Rechtsprechung
AG München, 14.02.2012 - 415 C 31694/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs hinsichtlich zwei Monatsmieten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechnung der Kaution gegen Mietrückstände möglich?
Kurzfassungen/Presse (11)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Die Kündigung wegen Mietrückständen...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietrückstände und die Verrechnung der Kaution
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mietkündigung - Keine Aufrechnung mit der Kaution gegen offene Mietrückstände
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile aus Mietrecht, Nachbarrecht, Heim und Garten 2012
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kaution statt Miete? - Mieter kann Mietrückstand nicht mit der Kaution ausgleichen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Während eines laufenden Mietverhältnisses kann der Mieter nicht mit der Kaution gegen offenstehende Mietrückstände aufrechnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Mietrückständen
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Keine Verrechnung von Mietrückständen mit Kaution
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Kautionsaufrechnung während laufendem Mietverhältnis - ein weit verbreitetes Übel!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mieter kann Mietrückstände nicht mit Kaution aufrechnen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur Aufrechnung mit Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution