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   LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HK O 186/14   

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https://dejure.org/2015,24745
LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HK O 186/14 (https://dejure.org/2015,24745)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2015 - 416 HK O 186/14 (https://dejure.org/2015,24745)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 416 HK O 186/14 (https://dejure.org/2015,24745)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 25 MarkenG, § 26 MarkenG, Art 9 Abs 1 S 2 Buchst b EGV 207/2009
    Markenrechtsverletzung: Unrechtmäßige Benutzung eines geschützten Gesäßtaschen-Bestickungsmusters durch dessen stilisierte Abbildung auf Pappanhängern für Jeanshosen

  • damm-legal.de

    Die Abbildung einer stilisierten Hose auf dem sog. Hangtag (Anhänger) einer Jeans kann markenrechtlichen Schutz genießen

  • kanzlei.biz

    Zeichnung auf Hosenetikett kann markenmäßige Benutzung darstellen

  • online-und-recht.de

    Benutzung eines Hangtags auf Gesäßtasche einer Hose = markenmäßige Benutzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Abbildung einer stilisierten Hose auf dem sog. Hangtag (Anhänger) einer Jeans kann markenrechtlichen Schutz genießen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hangtags auf Hose ist markenmäßige Benutzung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Ziernaht?

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 8
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    Eine markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass ein Zeichen von einem Dritten für seine Waren oder Dienstleistungen in der Weise benutzt wird, dass die Abnehmer es als Herkunftskennzeichnung dieser Waren oder Dienstleistungen begreifen (vgl. EuGH GRUR 2007, 971, 972 Rn. 27 - Céline), es also im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, Rn. 51 ff. - Arsenal Football Club; BGH WRP 2012, 813, 814 Rn. 17 - Medusa m.w.N.).

    Dementsprechend genügt bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. Rn. 57 - Arsenal Football Club; BGH GRUR 1981, 592, 593 Rn. 21 - Championne du Monde; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 233, 234 - Planet Cinema).

    Ausreichend ist es dabei bereits, wenn nur ein Teil des betroffenen Verkehrskreises der Verwendung des Zeichens eine markenmäßige Bedeutung beimisst (EuGH GRUR 2003, 55, 58 Rn. 57 - Arsenal Football Club).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Herkunftshinweis und somit eine markenmäßige Benutzung vorliegt, ist die Auffassung eines verständigen Durchschnittsverbrauchers derjenigen Verkehrskreise, die von den vertriebenen Waren angesprochen werden (siehe nur EuGH GRUR 2007, 318, 319 Rn. 25 - Adam Opel; BGH GRUR 2008, 793, 795 Rn. 22 - Rillenkoffer; BGH GRUR 2007, 780, 783 Rn. 26 - Pralinenform; weitere Nachweise bei Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 138).

    Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft begünstigt die Wahrnehmung einer Zeichenverwendung als herkunftshinweisend (BGH GRUR 2008, 793, 794 f. Rn. 18 - Rillenkoffer [zur dreidimensionalen Marke]; Ingerl/Rohnke , a.a.O. Rn. 151).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    aa) Nach Ansicht der Kammer unterliegt es keinem Zweifel, dass im hier betroffenen Marktsegment der Bekleidung den angesprochenen Verkehrskreisen - also Verbrauchern und gewerblichen Abnehmern - bekannt ist, dass Unternehmen die Gesäßtaschen der von ihnen hergestellten Jeans mit Ziernähten im Sinne eines Herkunftshinweises verwenden (vgl. auch BGH GRUR 2001, 734, 736 Rn. 15 - Jeanstasche).

    (1) Die Kammer teilt aufgrund der weiten Verbreitung und Üblichkeit in der Modebranche (vgl. K 26) sowie aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung stattdessen die Annahme, dass Ziernähte auf Gesäßtaschen charakteristisch für Hosen eines betreffenden Herstellers sein und der Unterscheidung von Hosen anderer Hersteller dienen können (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 734, 735 - Jeanstasche; OLG Hamburg GRUR 2015, 272, 276 - Arcuate).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    Entsprechendes gilt für den Anspruch aus Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV gem. Art. 99 Abs. 3, Art. 96 lit. a i.V.m. Art. 15 GMV (vgl. BGH GRUR 2013, 925, 927 Rn. 36 - Voodoo).

    Dementsprechend kann von einer ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarke auch dann auszugehen sein, wenn ihre Benutzung auf das Hoheitsgebiet eines einzelnen Mitgliedstaates beschränkt ist (so zuletzt BGH GRUR 2013, 925, 928 Rn. 38 - VOODOO und EuGH GRUR 2013, 182 Rn. 36, 50, 57 - Leno Merken [ONEL/OMEL]).

  • OLG Hamburg, 18.09.2014 - 3 U 96/12

    Gesäßtaschen von Jeanshosen, Arcuate - Markenrechtsschutz: Entgegenstehende

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    (1) Die Kammer teilt aufgrund der weiten Verbreitung und Üblichkeit in der Modebranche (vgl. K 26) sowie aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung stattdessen die Annahme, dass Ziernähte auf Gesäßtaschen charakteristisch für Hosen eines betreffenden Herstellers sein und der Unterscheidung von Hosen anderer Hersteller dienen können (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 734, 735 - Jeanstasche; OLG Hamburg GRUR 2015, 272, 276 - Arcuate).
  • BPatG, 20.07.2010 - 27 W (pat) 506/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Taschennaht (Bildmarke)" - keine

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    Richtig ist, dass in den von der Beklagten zitierten Entscheidungen Ziernähte als nicht schutzfähig angesehen, da sie als lediglich ornamentale Gestaltung eingestuft wurden (z.B. BPatG Beschl. v. 20.7.2010 - 27 W (pat) 506/09 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH GRUR Int. 2009.397, 401 - OBELIX/MOBILIX; BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. EuGH GRUR Int. 2009.397, 401 - OBELIX/MOBILIX; BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU; 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect ).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    den Unterschieden deutlich in den Vordergrund treten (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; BGH GRUR 2000, 506, 509 - Attaché/Tisserand).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2015 - 416 HKO 186/14
    den Unterschieden deutlich in den Vordergrund treten (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; BGH GRUR 2000, 506, 509 - Attaché/Tisserand).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 141/14

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung

  • EuGH, 19.12.2012 - C-149/11

    Leno Merken - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 135/10

    ZAPPA

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch

  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 66/99

    "Planet Cinema"; Verwechslungsgefahr zweiter Marken

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

  • EuGH, 09.12.2008 - C-442/07

    Verein Radetzky-Orden - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 - Verfall - Von

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

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