Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.01.2018 - 416 HKO 196/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
- damm-legal.de
Die bloße Äußerung einer Rechtsansicht durch einen Unternehmer begründet noch keine Irreführung von Verbrauchern
- online-und-recht.de
Bloße Rechtsansichten begründen keine wettbewerbsrechtliche Irreführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die bloße Äußerung einer Rechtsansicht durch einen Unternehmer begründet noch keine Irreführung von Verbrauchern
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bloßes Äußern einer Rechtsansicht durch ein Unternehmen ist regelmäßig keine wettbewerbswidrige Irreführung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bloße Äußerung einer Rechtsansicht stellt keine irreführende Handlung dar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bloße Rechtsansichten können noch keinen Wettbewerbsverstoß begründen
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