Rechtsprechung
LG Hamburg, 08.03.2012 - 416 HKO 3/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,58769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 AMG
Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel in einer Fachinformation mit wissenschaftlichen Studien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.03.2012 - 416 HKO 3/12
- OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 63/12
- BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02
Atemtest
Auszug aus LG Hamburg, 08.03.2012 - 416 HKO 3/12
Der Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG ist dann nicht erfüllt, wenn ein Marktverhalten durch einen Verwaltungsakt ausdrücklich erlaubt worden ist und der Verwaltungsakt nicht nichtig ist (BGH, GRUR 2005, 778 ff. - Atemtest).
- OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 63/12
Fachinformation, Fachinformation I - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 8.3.2012, Geschäfts-Nr. 416 HKO 3/12, abgeändert.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 8.3.2012 (Az. 416 HKO 3/12) die Klage abzuweisen.
- LG Köln, 08.03.2016 - 33 O 159/14
Anspruch auf Unterlassung der Übersendung von pharmazeutischen Werbekarten über …
In einem Klageverfahren vor dem LG Hamburg wandte sich die Klägerin zunächst gegen die der hier beanstandeten Angabe entsprechenden Aussagen in den Fachinformationen Stand August 2011 und Dezember 2011 zu dem Arzneimittel Y 50. Zunächst gab das LG Hamburg mit Urteil vom 08.03.12 (416 HKO 3/12) der Klage statt und verurteilte die Beklagten antragsgemäß zur Unterlassung der in den Fachinformationen enthaltenen Aussagen zu einer angeführten Äquipotenz der Arzneimittel der Parteien. - LG Köln, 08.03.2016 - 33 O 159/14L
Anspruch auf Unterlassung der Übersendung von pharmazeutischen Werbekarten über …
In einem Klageverfahren vor dem LG Hamburg wandte sich die Klägerin zunächst gegen die der hier beanstandeten Angabe entsprechenden Aussagen in den Fachinformationen Stand August 2011 und Dezember 2011 zu dem Arzneimittel Y 50. Zunächst gab das LG Hamburg mit Urteil vom 08.03.12 (416 HKO 3/12) der Klage statt und verurteilte die Beklagten antragsgemäß zur Unterlassung der in den Fachinformationen enthaltenen Aussagen zu einer angeführten Äquipotenz der Arzneimittel der Parteien.