Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23421
LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13 (https://dejure.org/2013,23421)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.2013 - 416 HKO 55/13 (https://dejure.org/2013,23421)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 2013 - 416 HKO 55/13 (https://dejure.org/2013,23421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 1 PAngV
    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit der Angabe von Flugpreisen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Voreinstellungen zu Zusatzversicherungen sind wettbewerbswidrig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine voreingestellten Zusatzversicherungen vom Online-Reisebüro!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Billigfluege.de darf nicht automatisch Zusatzversicherung mit einkalkulieren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Voreingestellte Versicherungen bei Online-Reisebüro sind wettbewerbswidrig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Im Hinblick auf die inzwischen auch bei den Hamburger Gerichten angekommene - wenn auch im Einzelfall wegen der Rechnerei lästige - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach welcher es sich bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten Unterlassungsanspruch nicht um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit handelt (vgl. GRUR-RR 2008, 460), ist hinsichtlich der Beklagten zu 2) ein eigener Streitwert anzusetzen.
  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Ausweislich der auf Vorlage des OLG Köln ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 19.07.2012 (NJW 2012, 2867 f. - ebookers) handelt es sich hierbei um fakultative Zusatzkosten i.S.d. Art. 23 I S. 4 EU-LVO (vgl. auch OLG Thüringen MD 2011, 651 ff.), welche - anders als es auf der Website getan wird - nur auf " Opt-in "-Basis angeboten werden dürfen.
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    (aa) Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2003 kann es zwar als ausreichend angesehen werden, wenn das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern diesen erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ausweist, allerdings nur sofern der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird (NJW 2003, 3055 ff. - Internet-Reservierungssystem).
  • OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 126/04

    Flugpreistarife im Internet: Mehrwertsteuerpflichtige Inlandflüge

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Daran anschließend hat das OLG Köln entschieden, dass bei der erstmaligen Benennung eines Flugpreises noch nicht einmal die anfallende Mehrwertsteuer angegeben werden müsse, wenn der Nutzer zuvor hierauf klar und unmissverständlich hingewiesen wird (GRUR-RR 2005, 90 - Flugpreistarife).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Ausgehend von den seitens des Vorsitzenden an anderer Stelle ausführlich dargelegten Grundsätzen, auf die zur Vermeidung von Schreibwerk verwiesen wird (AfP 2008, 233 f.) und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach welcher mehrere Aufträge dieselbe Angelegenheit betreffen, "wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann und insbesondere die innerlich zusammengehörenden Gegenstände von dem Rechtsanwalt einheitlich bearbeitet werden können" (WRP 2008, 364, 366 - derselbe Gegenstand), handelt es sich bei der vorliegenden Konstellation um dieselbe Angelegenheit mit der Folge, dass die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten der einzelnen Unterlassungsansprüche zu berechnen sind.
  • LG Düsseldorf, 03.02.2010 - 12 O 173/09

    Irreführung des Verbrauchers bei fehlender Angabe eines Flug-Endpreises

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Dabei bedarf es keines Eingehens darauf, ob entsprechend der vom LG Düsseldorf vertretenen Auffassung auch ein (deutlicher) Sternchenhinweis nicht ausreichend wäre (MMR 2010, 620), da ein solcher hier nicht vorliegt.
  • KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, Haustürwerbung - Wettbewerb: Haftung des

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Nach Überprüfung seiner in den Verfügungsverfahren (k 10 & K 11) geäußerten Rechtsauffassung ist das Gericht in Anlehnung an das Urteil des Kammergerichts vom 13.11.2012 (WRP 2013, 354 ff. mit zustimmender Anm. Köhler S. 359) zu der Ansicht gelangt, dass eine Haftung der Beklagten zu 2) für Wettbewerbsverstöße der Beklagten zu 1) nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Erforderlich ist insoweit, dass sich feststellen lässt, dass eine gewisse - wenn auch nicht notwendig hohe - Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, wobei die bloße Möglichkeit eines solchen nicht ausreicht (vgl. etwa BGH GRUR 1995, 744 f. Rn. 71 - Feuer, Eis und Dynamit I; 2001, 84 ff. Rn. 33 - Neu in Bielefeld II).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Hamburg, 06.08.2013 - 416 HKO 55/13
    Erforderlich ist insoweit, dass sich feststellen lässt, dass eine gewisse - wenn auch nicht notwendig hohe - Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, wobei die bloße Möglichkeit eines solchen nicht ausreicht (vgl. etwa BGH GRUR 1995, 744 f. Rn. 71 - Feuer, Eis und Dynamit I; 2001, 84 ff. Rn. 33 - Neu in Bielefeld II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht