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   LG Hamburg, 24.08.2010 - 416 O 108/10   

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https://dejure.org/2010,31104
LG Hamburg, 24.08.2010 - 416 O 108/10 (https://dejure.org/2010,31104)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2010 - 416 O 108/10 (https://dejure.org/2010,31104)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2010 - 416 O 108/10 (https://dejure.org/2010,31104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 5 UWG
    Der Slogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" stellt keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" keine Alleinstellungsbehauptung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 UWG
    "Das Beste” ist keine Spitzenstellungsbehauptung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässige Werbung mit "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" rechtlich zulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2010 - 416 O 108/10
    Diese rechtliche Beurteilung deckt sich mit zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Werbeaussagen "Mutti gibt mir immer nur das Beste" (GRUR 1965, 363ff.) und "Das Beste jeden Morgen" (GRUR 2002, 182ff.), in denen diese Äußerungen als rein subjektive Geschmacksfragen eingestuft wurden, weil es jeweils an einer konkret fassbaren und einer Nachprüfung zugänglichen Tatsachenbehauptung fehlte.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.08.2010 - 416 O 108/10
    Diese rechtliche Beurteilung deckt sich mit zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Werbeaussagen "Mutti gibt mir immer nur das Beste" (GRUR 1965, 363ff.) und "Das Beste jeden Morgen" (GRUR 2002, 182ff.), in denen diese Äußerungen als rein subjektive Geschmacksfragen eingestuft wurden, weil es jeweils an einer konkret fassbaren und einer Nachprüfung zugänglichen Tatsachenbehauptung fehlte.
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