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LG Hamburg, 19.04.2002 - 416 O 12/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.04.2002 - 416 O 12/02
- OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02
Alleinvertriebsrecht - kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch …
Unter Abänderung des am 19.04.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 416 O 12/02 wird es der Antragsgegnerin untersagt, sich im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zur Kennzeichnung ihres auf den Vertrieb von Fördertechnik gerichteten Geschäftsbetriebes der Bezeichnung "Y Vertragshändler" oder "Y Exclusivpartner" in den Gebieten der Bundesrepublik Deutschland mit den Postleitzahlen, die mit den beiden Anfangsnummern 18 bis 25 beginnen gemäß der auf nachfolgend abgebildeter Landkarte markierten Flächen zu bedienen oder Produkte des Herstellers von Fördertechnikgeräten "Y" in dem vorgenannten Gebiet anzubieten, zu vertreiben oder zu bewerben.unter Abänderung des am 19.04.2002 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 416 O 12/02 der Antragsgegnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu ? 250.000, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anzudrohen, wobei die Ordnungshaft an ihrem jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist und insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf.