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   LG Berlin, 13.07.2011 - 42 O 22/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38239
LG Berlin, 13.07.2011 - 42 O 22/10 (https://dejure.org/2011,38239)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.07.2011 - 42 O 22/10 (https://dejure.org/2011,38239)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 42 O 22/10 (https://dejure.org/2011,38239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • IWW

    §§ 7, 17 StVG; § 115 VVG; § 823 Abs. 1 BGB
    Unfallregulierung, Schadenersatz

  • kanzlei-hoenig.de PDF
  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Entscheidung in einem Fiktivabrechnerfall zu dem Schadensumfang, zu den Stundensätzen der Markenwerkstatt, zum behaupteten Nachbesichtigungsrecht und zu den Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gibt es ein Recht auf Nachbesichtigung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werkstatt: Gleichwertigkeit erfordert Nachweis - Urteil zur Höhe der Stundenverrechnungssätze

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht auf Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeugs

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Entscheidung in einem Fiktivabrechnerfall zu dem Schadensumfang, zu den Stundensätzen der Markenwerkstatt, zum behaupteten Nachbesichtigungsrecht und zu den Sachverständigenkosten

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Aachen, 23.08.2017 - 2 T 173/17

    Vorlage der Reparaturrechnung ausreichend - keine Nachbesichtigung

    Ein pauschales Recht auf Nachbesichtigung steht der Beklagten nicht zur Verfügung (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011 - 42 0 22/10).
  • LG Stendal, 06.06.2013 - 22 S 108/12
    Ein Anspruch auf Nachbesichtigung des Unfallfahrzeuges steht dem Schädiger grundsätzlich nicht zu (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2011, 42 O 22/10 - zitiert nach Juris).
  • LG Hamburg, 28.09.2012 - 306 S 36/11
    Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen, dies kann in Ansehung des Urteils des LG Berlin vom 13.07.2011 (42 O 22/10) unter dem Aspekt der "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" nur Kopfschütteln hervorrufen.
  • AG Otterndorf, 30.10.2013 - 2 C 181/13
    Letztendlich schuldet der Geschädigte daher allenfalls die Vorlegung von Belegen und nicht etwa die Vorstellung des Fahrzeuges zu einer Besichtigung durch Beauftragte der Haftpflichtversicherung (vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 13.07.2011, Az.: 42 0 22/10).
  • AG Berlin-Mitte, 15.07.2015 - 110 C 3048/14
    Die rein mathematische Neuberechung des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens mittels Einsetzens eines niedrigeren Wertes für die Stundenverrechnungssätze stellt dagegen keinen zulässigen Verweis auf eine konkret bestehende Möglichkeit zur Durchführung einer ganz bestimmten Reparatur zu günstigeren Bedingungen dar (LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, 42 O 22/10).
  • AG Berlin-Mitte, 23.08.2013 - 110 C 3377/12
    Die rein mathematische Neuberechnung des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens mittels Einsetzen eines niedrigeren Wertes für die Stundenverrechnungssätze stellt keinen zulässigen Verweis auf eine konkret bestehende Möglichkeit zur Durchführung einer ganz bestimmten Reparatur zu günstigeren Bedingungen dar (LG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2011, 42 0 22/10).
  • AG Berlin-Mitte, 30.06.2021 - 110 C 176/20
    Die rein mathematische Neuberechnung des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens mittels Einsetzens eines niedrigeren Wertes für die Stundenverrechnungssätze stellt dagegen keinen zulässigen Verweis auf eine konkret bestehende Möglichkeit zur Durchführung einer ganz bestimmten Reparatur zu günstigeren Bedingungen dar ( LG Berlin, Ur- | | teil vom 13.07.2011, 42 O 22/10 ).
  • AG Berlin-Mitte, 09.09.2015 - 110 C 3116/14
    Die rein mathematische Neuberechung des vom Geschädigten eingereichten Gutachtens mittels Einsetzens eines niedrigeren Wertes für die Stundenverrechnungssätze stellt dagegen keinen zulässigen Verweis auf eine konkret bestehende Möglichkeit zur Durchführung einer ganz bestimmten Reparatur zu günstigeren Bedingungen dar (LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, 42 O 22/10).
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