Rechtsprechung
AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mangel der Mietwohnung, wenn wegen des Einbaus moderner Fenster im Altbau ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und ein erhöhtes Risiko der Schimmelbildung besteht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhter Heizbedarf und Lüftungsbedarf durch den Einbau moderner Fenster in einem Altbau; Verwirklichung des erhöhten Risikos der Schimmelbildung durch den Heizbedarf und Lüftungsbedarf als Verpflichtung zum Schadensersatz; Allgemeine Bekanntheit des Wissen über den ...
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung durch moderne Fenster im Altbau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Moderne Fenster im Altbau
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Neue Fenster und plötzlich Schimmel
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fenster im Altbau saniert - Mieter haftet bei Schimmel!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Moderne, luftdichte Fenster im Altbau - Wenn Mieter mehr lüften und heizen müssen, ist das kein Mangel der Mietsache
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Mieter haftet für Schimmel
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Kein Mangel der Mietwohnung, wenn im Altbau nach Fensteraustausch Schimmel entsteht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Moderne Fenster im Altbau: Vermeidung von Schimmelbildung durch Lüften
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf nach Einbau moderner Fenster begründet keinen Mangel der Wohnung - Erhöhtes Risiko der Schimmelbildung ist durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zu begegnen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Mietminderung - wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht? // Was muss der Mieter vor Gericht beweisen. damit eine Mietminderung festgestellt wird?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mangel, wenn im Altbau nach Fensteraustausch Schimmel entsteht? (IMR 2010, 468)
Papierfundstellen
- NZM 2011, 547
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Berlin, 14.03.2008 - 63 S 316/07
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Auf diese Notwendigkeit muss sich der Mieter bei einer entsprechenden Wohnung einstellen (vgl. LG Berlin vom 14.03.2008, Az. 63 S 316/07, Grundeigentum 2008, 1053). - BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08
Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und …
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Vielmehr gelten die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Standards als vereinbarte Beschaffenheit (vgl. BGH vom 23. September 2009, Az. XIII ZR 300/08; NJW 2010, 1133; LG München vom 16.03.1988, Az. 14 S 17946/86; WuM 1988, 352). - AG Kiel, 21.12.2009 - 108 C 495/09
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (…vgl. BGH vom 16.01.2009, a.a.O.; vgl. auch AG Kiel vom 21.12.2009, Az. 108 C 495/09).
- BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97
Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Der somit den Beklagten obliegenden Beweis, dass sie die Schäden nicht zu vertreten haben (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl. BGH vom 01.03.2000, Az. XII ZR 272/97, NZM 2000, 549), konnte von den Beklagten nicht geführt werden. - LG München I, 16.03.1988 - 14 S 17946/86
Mietminderung bei durch fehlerhaftes Wohnverhalten des Mieters verursachter …
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
Vielmehr gelten die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Standards als vereinbarte Beschaffenheit (vgl. BGH vom 23. September 2009, Az. XIII ZR 300/08; NJW 2010, 1133; LG München vom 16.03.1988, Az. 14 S 17946/86; WuM 1988, 352). - BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus AG Nürtingen, 09.06.2010 - 42 C 1905/09
a) Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (vgl. BGH vom 16.01.2009, Az. 5 ZR 133/08; NJW 2009, 1262).
- LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17
Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung
Dieses Wissen kann er als allgemein bekannt voraussetzen (AG Nürtingen, Urteil vom 09. Juni 2010, 42 C 1905/09, MietRB 2011, 40;… Lützenkirchen a.a.O.). - LG Lübeck, 07.05.2018 - 14 S 260/15
Schimmel ist immer Mietmangel!
Dieses Wissen kann er als allgemein bekannt voraussetzen (AG Nürtingen, Urteil vom 09. Juni 2010, 42 C 1905/09, MietRB 2011, 40;… Lutzenkirchen a.a.O.).