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   AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11   

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AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11 (https://dejure.org/2011,80072)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.12.2011 - 42 C 252/11 (https://dejure.org/2011,80072)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 42 C 252/11 (https://dejure.org/2011,80072)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch das Landgericht Saarbrücken in verschiedenen Entscheidungen angeschlossen hat, vom Schädiger zu ersetzten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; LG Saarbrücken Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 30.05.2008, 13 S 20/08).

    Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, Az. 13 S 108/08).

    Erst wenn für ihn als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarabrechnung missachtet, kann er nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Saarbrücken nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (LG Saarbrücken, Urteil vom 23.05.2008, 13 S 20/08 sowie vom 29.08.2008, 13 S 108/08).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessenen Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleitung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteil vom 23.05.2008, 13 S 20/08 sowie vom 29.08.2008, 13 S 108/08).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Die Erforderlichkeit der Herstellungskosten richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 560 m. w. N.).

    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH Urteil vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06 - zitiert nach juris).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessenen Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleitung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteil vom 23.05.2008, 13 S 20/08 sowie vom 29.08.2008, 13 S 108/08).

  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 13 S 20/08

    Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen

    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch das Landgericht Saarbrücken in verschiedenen Entscheidungen angeschlossen hat, vom Schädiger zu ersetzten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; LG Saarbrücken Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 30.05.2008, 13 S 20/08).

    Erst wenn für ihn als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarabrechnung missachtet, kann er nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Saarbrücken nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (LG Saarbrücken, Urteil vom 23.05.2008, 13 S 20/08 sowie vom 29.08.2008, 13 S 108/08).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessenen Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleitung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken Urteil vom 23.05.2008, 13 S 20/08 sowie vom 29.08.2008, 13 S 108/08).

  • LG Saarbrücken, 01.02.2007 - 11 S 124/06
    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Das LG Saarbrücken hat im Urteil vom 01.02.2007, Az. 11 S 124/06 entschieden, dass Verbringungskosten und Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) auch bei fiktiver Abrechnung aufgrund eines Schadensgutachtens zu erstatten sind, wenn sie im Schadensgutachten kalkuliert sind.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sich nach den günstigsten Konditionen für die Instandsetzung zu erkundigen, weil er zur Entfaltung erheblicher eigener Initiative nicht verpflichtet ist (BGH NJW 2003, 2086).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch das Landgericht Saarbrücken in verschiedenen Entscheidungen angeschlossen hat, vom Schädiger zu ersetzten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (BGH NJW-RR 1989, 953; LG Saarbrücken Urteil vom 29.08.2008, 13 S 108/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 30.05.2008, 13 S 20/08).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Saarbrücken, 16.12.2011 - 42 C 252/11
    Die übliche Vergütung ist eine Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach einer festen Übung am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (BGH Urteil vom 04.04.2006, Az.: X ZR 122/05 - zitiert nach juris).
  • AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
    Daher gehören die Reinigungskosten zum adäquat kausalen und daher ersatzfähigen unfalibedingten Schaden (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 07. April 2015 - 9 > 104/14; AG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 2011 - 42 C 252/11: AG Schwäbisch Gmünd, Entscheidung vom 17. März 2014 - 4 C 890/13; AG Hattingen, Urteil vom 19. November 2015 - 6 C 46/15; AG Rastatt, Urteil vom 01. März 2016 - 16 C 279/15, AG Bühl, Urteil vom 01.09.2016 - 7 C 101/16).
  • AG Aschaffenburg, 11.08.2014 - 122 C 2285/13
    Einen Sachverständigen aus einem 34 km entfernten Ort anreisen zu lassen, erscheint hier durchaus noch als üblich und angemessen (vgl. auch AG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2011, Aktenzeichen 42 C 252/11).
  • AG Aschaffenburg, 18.11.2013 - 112 C 937/13
    Einen Sachverständigen aus einem 34 km entfernten Ort anreisen zu lassen, erscheint hier durchaus noch als üblich und angemessen (vgl. auch AG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2011, Aktenzeichen 42 C 252/11).
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