Rechtsprechung
AG Bielefeld, 08.07.2015 - 42 C 708/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Urhebers wegen unerlaubter Verwendung eines Filmwerks in einer Internettauschbörse; Begründung einer tatsächlichen Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung über einen ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing und Unklarheit der Täterschaft
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umfang der Haftung eines Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung über Internetanschluss
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Haftung eines Anschlussinhabers bei Begehen einer Rechtsverletzung über Internetanschluss
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Filesharing: Müssen die Angehörigen ausspioniert werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing: Keine Nachforschungspflicht gegenüber Verlobten
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung des Anschlussinhabers wegen durch Filesharing begangener Urheberrechtsverletzung bei Unklarheit über Täterschaft
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 144
- MMR 2015, 750
Wird zitiert von ...
- AG Kassel, 24.11.2015 - 410 C 3514/14
Ansprüche wegen Filesharing verjähren in der dreijährigen Regelverjährungsfrist. …
Fehlt es aber an der Ersparnis einer Lizenzgebühr, so kann auch keine Bereicherung desjenigen vorliegen, der den Urheberrechtsverstoß begangen hat (vgl. AG Bielefeld, Urteil vom 08.07.2015 - 42 C 708/14 = MMR 2015, 750 und LG Bielefeld, Beschluss vom 06.02.2015 - 20 S 65/14 = GRUR-RR 2015, 429 sowie AG Düsseldorf , Urteil vom 13.1.2015 - 57 C 7592/14 = MMR 2015, 752).