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   AG Recklinghausen, 15.12.2016 - 42 F 200/15   

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https://dejure.org/2016,81393
AG Recklinghausen, 15.12.2016 - 42 F 200/15 (https://dejure.org/2016,81393)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 15.12.2016 - 42 F 200/15 (https://dejure.org/2016,81393)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 42 F 200/15 (https://dejure.org/2016,81393)
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  • AG Recklinghausen, 28.06.2017 - 42 F 62/16
    Auszug aus AG Recklinghausen, 15.12.2016 - 42 F 200/15
    Soweit der Vater weitere Anträge für ausgefallene Umgänge ab dem 21.04.2016 stellt, beruht dieser fortlaufende Ausfall zunächst auf der Entscheidung des Umgangspflegers vom 14.04.2016, weitere Umgänge aus Kindeswohlgründen nicht mehr stattfinden zu lassen (vgl. Bericht vom 14.04.2016), sodann auf dem den weiteren Umgang ausschließenden Beschluss des Gerichts in dem Verfahren 42 F 62/16 vom 25.04.2016.

    Dieser Umstand muss nicht mehr geklärt werden, da er sich durch die tatsächliche Entwicklung - Aussetzung der Umgänge durch den Umgangspfleger und sodann durch Gerichtsbeschluss vom 25.04.2016 (42 F 62/16) - überholt hat.

  • AG Recklinghausen, 09.05.2019 - 42 F 97/16
    Auszug aus AG Recklinghausen, 15.12.2016 - 42 F 200/15
    Ergänzend ist festzustellen, dass in dem Verfahren 42 F 97/16 im Rahmen der dort durchgeführten summarischen Prüfung keine gegenwärtige Kindeswohlgefährdung durch ein Verhalten der Mutter festgestellt werden konnte.
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   AG Recklinghausen, 09.12.2015 - 42 F 200/15   

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https://dejure.org/2015,101569
AG Recklinghausen, 09.12.2015 - 42 F 200/15 (https://dejure.org/2015,101569)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 09.12.2015 - 42 F 200/15 (https://dejure.org/2015,101569)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 42 F 200/15 (https://dejure.org/2015,101569)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Auszug aus AG Recklinghausen, 09.12.2015 - 42 F 200/15
    Für längere Zeit kann ein Umgangsausschluss nur erfolgen, wenn, am Maßstab des § 1666 BGB gemessen, andernfalls das Kindeswohl konkret gefährdet ist und kein wirksames milderes Mittel, insbesondere keine mögliche Begleitung der Umgangskontakte durch eine dritte Person, zur Verfügung steht (OLG Saarbrücken, Beschl. v 14.10.2014, 6 UF 110/14, FamRZ 2015, 344; Götz a. a. O., Rn. 24, 36).
  • OLG Hamm, 17.02.2017 - 10 WF 24/17

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von Ordnungsgeldanträgen;

    Mit Beschluss vom 9.12.2015 (42 F 200/15) hat das Familiengericht angeordnet, dass der Antragsteller berechtigt und verpflichtet ist, mit seinem am (00*).00.2013 geborenen Kind donnerstags begleitet durch einen Umgangspfleger für eine Stunde Umgang zu haben.
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