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   LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HK O 227/08   

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https://dejure.org/2008,37693
LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HK O 227/08 (https://dejure.org/2008,37693)
LG Dresden, Entscheidung vom 05.09.2008 - 42 HK O 227/08 (https://dejure.org/2008,37693)
LG Dresden, Entscheidung vom 05. September 2008 - 42 HK O 227/08 (https://dejure.org/2008,37693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de

    §§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG
    Der Rechtsanwalt darf nicht in die Irre führen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2007 - 1 W 193/07

    Anwaltswerbung - Werbung mit Universalzulassung

    Auszug aus LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HKO 227/08
    Diese (vom OLG Saarbrücken im Beschluss vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 = GRUR-RR 2008, 176 angestellte) Erwägung setzt jedoch voraus, dass der angesprochene Verkehrs kreis die Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts kennt.

    Der Verweis des Verfügungsbeklagten auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 30.11.2007 - 1 W 193/07 - verfängt auch insoweit nicht.

  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    Auszug aus LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HKO 227/08
    Der Briefkopf ist das wesentliche Aushängeschild einer Kanzlei und ihrer Anwälte Es macht einen wichtigen Teil des Werberechts der Anwälte aus, dort die volle Breite und Ausrichtung der Tätigkeit der Anwälte und der Kanzlei darzustellen (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2004 - 1 BvR 159/04, zitiert nach Juris, Rn. 30 = NJW 2004, 2656), Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs einer Anwaltskanzlei ist werbendes Verhalten, das darauf abzielt den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kanzlei zu gewinnen (BGH Beschluss vom 2309.2002 - AAWZ (B) 67/01, zitiert nach Juris Rn. 9 = NJW 2003, 345 ff).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus LG Dresden, 05.09.2008 - 42 HKO 227/08
    Der Briefkopf ist das wesentliche Aushängeschild einer Kanzlei und ihrer Anwälte Es macht einen wichtigen Teil des Werberechts der Anwälte aus, dort die volle Breite und Ausrichtung der Tätigkeit der Anwälte und der Kanzlei darzustellen (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2004 - 1 BvR 159/04, zitiert nach Juris, Rn. 30 = NJW 2004, 2656), Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfs einer Anwaltskanzlei ist werbendes Verhalten, das darauf abzielt den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kanzlei zu gewinnen (BGH Beschluss vom 2309.2002 - AAWZ (B) 67/01, zitiert nach Juris Rn. 9 = NJW 2003, 345 ff).
  • LG Aschaffenburg, 20.11.2008 - 1 HKO 159/08

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis auf die Vertretungsbefugnis bei allen Amts-, Land-

    Wegen des in wettbewerbsrechtlichem Sinne irreführenden Charakters des verfahrensgegenständlichen Hinweises nimmt die Klägerin auf eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, so etwa das Urteil des Landgerichts Dresden vom 5.9.2008, Az. 42 HK O 227/08 EV, des Landgerichts Frankenthal/Pfalz vom 5.8.2008, Az. 1 HK O 27/08 bzw. des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Az. 3 O 233/08 Bezug.
  • LG Aschaffenburg, 30.10.2008 - 1 HKO 159/06

    Der Rechtsanwalt darf in die Irre führen

    Wegen des in wettbewerbsrechtlichem Sinne irreführenden Charakters des verfahrensgegenständlichen Hinweises nimmt die Klägerinauf eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, so etwa das Urteil des LG Dresden vom 5.9.2008, Az. 42 HK O 227/08 EV, des LG Frankenthal/ Pfalz vom 5.8.2008, Az. 1HK O 27/08 bzw. des LG Nürnberg- Fürth, Az. 3 O 233/08 Bezug.
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