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   LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HK O 42/08   

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https://dejure.org/2009,41811
LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HK O 42/08 (https://dejure.org/2009,41811)
LG Dresden, Entscheidung vom 08.04.2009 - 42 HK O 42/08 (https://dejure.org/2009,41811)
LG Dresden, Entscheidung vom 08. April 2009 - 42 HK O 42/08 (https://dejure.org/2009,41811)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Telefonwerbung ist auch nach Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel unter Angabe der E-mail-Adresse und Anwendung des "double-opt-in"-Verfahrens unzulässig; Zulässigkeit von Telefonwerbung nach Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel unter Angabe der E-mail-Adresse und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
    Das Vorliegen dieser Ausnahme hat derjenige zu beweisen, der sich darauf beruft (BGH GRUR 2004, 517 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung; BGH GRUR 2000, 818 [BGH 27.01.2000 - I ZR 241/97] - Telefonwerbung IV; Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Auflage, 2009, § 7 Rdn. 134).

    Die nach Behauptung der Beklagten durch Anhaken abgegebene Einwilligungserklärung unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB , weil der Verwender einseitig die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nimmt und der Kunde sich nur entscheiden kann, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf deren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 2000, 818, 819 [BGH 27.01.2000 - I ZR 241/97] - Telefonwerbung VI; BGH GRUR 2008, 1010 [BGH 16.07.2008 - VIII ZR 348/06] - Payback).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
    Die nach Behauptung der Beklagten durch Anhaken abgegebene Einwilligungserklärung unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB , weil der Verwender einseitig die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nimmt und der Kunde sich nur entscheiden kann, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf deren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 2000, 818, 819 [BGH 27.01.2000 - I ZR 241/97] - Telefonwerbung VI; BGH GRUR 2008, 1010 [BGH 16.07.2008 - VIII ZR 348/06] - Payback).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 62/08

    Telefonwerbung: Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligungserklärung

    Auszug aus LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
    Eine generelle Einwilligung in Telefonwerbung, die durch Anhaken eines Feldes abgegeben wird, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie weit über den Zweck des Gewinnspiels, in dessen Rahmen sie abgegeben wird, hinausgeht ( Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 62/08 , Rz. 14 f. und Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 260/08 , Rz. 20 ff. jeweils zitiert nach [...]).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
    Durch die Abgabe ihrer neu formulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung hat die Beklagte gemäß § 150 Abs. 2 BGB das Angebot des Klägers zum Abschluss eines strafbewehrten Unterlassungsvertrages abgelehnt und zugleich ein neues Angebot abgegeben (BGH GRUR 2006, 878 [BGH 18.05.2006 - I ZR 32/03] - Vertragsstrafenvereinbarung).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Auszug aus LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
    Eine generelle Einwilligung in Telefonwerbung, die durch Anhaken eines Feldes abgegeben wird, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie weit über den Zweck des Gewinnspiels, in dessen Rahmen sie abgegeben wird, hinausgeht ( Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 62/08 , Rz. 14 f. und Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 260/08 , Rz. 20 ff. jeweils zitiert nach [...]).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
    Das Vorliegen dieser Ausnahme hat derjenige zu beweisen, der sich darauf beruft (BGH GRUR 2004, 517 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung; BGH GRUR 2000, 818 [BGH 27.01.2000 - I ZR 241/97] - Telefonwerbung IV; Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Auflage, 2009, § 7 Rdn. 134).
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