Rechtsprechung
LG Aachen, 27.11.2020 - 42 O 38/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,56800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.11.2020 - 42 O 38/20
- LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20
- OLG Köln, 23.04.2021 - 6 U 149/20
- OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 149/20
- OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 23.04.2021 - 6 U 149/20
Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene …
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2020 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 38/20 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 27.11.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen (42 O 38/20) die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben gegenüber Verbrauchern Waren im Internet anzubieten, ohne sie über das dem Verbraucher im Fernabsatz gesetzlich zustehende Widerrufsrecht klar und eindeutig zu informieren:.