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   LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19   

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https://dejure.org/2022,1372
LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19 (https://dejure.org/2022,1372)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2022 - 42 O 4307/19 (https://dejure.org/2022,1372)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 42 O 4307/19 (https://dejure.org/2022,1372)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Rom I-VO Art. 6 Abs. 1; BGB § 133, § 145, § 305, § 307, § 314 Abs. 1 u. 2; ZPO § 286 Abs. 1; TMG § 10; NetzDG § 3, § 4; GG Art. 5, Art. 12
    Kontosperrung wegen Versand von Fotos Jugendlicher in sexueller Pose über Messenger-Dienst

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Keine zwingende Anhörung bei Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Account-Sperrung wegen Child Exploitative Imagery (CEI)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzer sofort sperren, die Missbrauchsbilder verschicken / Wichtiger Grund

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Nutzerkonto ohne vorherige Anhörung sperren und Beiträge löschen wenn pornographische bzw. ausbeuterische Fotos von Minderjährigen gepostet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook - und die Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Recht auf Meinungsäußerung: Messenger Dienst darf Nutzer bei Versand von Missbrauchsfotos sofort ohne Anhörung sperren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine zwingende Anhörung bei Facebook-Kontosperrung aufgrund außerordentlicher Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafte Facebook-Sperre - Kündigung ohne Vorwarnung kann rechtmäßig sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom I-VO findet auf den vorliegenden Verbrauchervertrag deutsches Recht Anwendung (BGH, 29.07.2021, Az. III ZR 179/20).

    Hierbei kann dahinstehen, ob die Regelungen zur Kündigung in Nr. 4.2 der geänderten Nutzungsbedingungen der Beklagten, die als allgemeine Geschäftsbedingungen einzuordnen sind, einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff BGB standhalten (siehe hierzu BGH, 29.07.2021, Az. III ZR 179/20).

    Der Kläger klickte am 28.04.2018 auf diese Schaltfläche und übermittelte dadurch eine elektronische Willenserklärung, die die Annahme des Angebots der Beklagten beinhaltete (BGH, 29.07.2021, Az. III ZR 179/20).

    Bei der Abwägung der beidseitigen Interessen sind kollidierende Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz derart in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BGH, 29.07.2021, Az. III ZR 179/20, mit Darstellung des Diskussionsstandes zur Reichweite der Bindung von Anbietern sozialer Netzwerke an Grundrechte ihrer Nutzer).

    Der Wechsel zu einem anderen Netzwerk eines anderen Betreibers kann für den Kläger mit dem Verlust von Kontakten verbunden sein, die sich auf einem anderen Netzwerk nicht finden: aufgrund der Bindungswirkung sowie eines hohen Marktanteils und der erheblichen Reichweite ihres Netzwerks verfügt die Beklagte über eine bedeutende Markt- und soziale Macht (BGH, 29.07.2021, III ZR 179/20).

    Für diese Tätigkeit kann sie sich auf die auch für sie geltende Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG berufen (BGH, 29.07.2021, III ZR 179/20, mit Ausführungen zur Anwendbarkeit der Vorschrift auf die Beklagte als einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen juristischen Person).

  • OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19

    Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Soweit der Kläger Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, fußt die Zuständigkeit auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, da die Deaktivierung seines Kontos als schädigenden Ereignis primär am Wohnort des Klägers eintritt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Zwischen den Parteien bestand ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis sui generis (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Für die Datenverarbeitung durch die Beklagte lag die zuvor erteilte Zustimmung des Klägers zu den Nutzungsbedingungen der Beklagten vor (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

    Der Kläger hat der Beklagten mit Abschluss des Nutzungsvertrages die Einwilligung zur umfassenden Nutzung seiner Beiträge und Daten erteilt (OLG München, 18.02.2020, 18 U 3465/19).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Der Kläger hat die Möglichkeit, die er vorliegend genutzt hat, die Kündigung nachträglich anzugreifen und spätestens im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens die Gründe für die Sperrung anzugreifen und sich hierzu Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, 11.04.2018, 1 BvR 3080/09).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Die Klausel ist für die Beklagten bereits erforderlich, um ihren eigenen Handlungspflichten aus § 10 S. 1 Nr. 2 TMG sowie § 4 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, S. 1 Nr. 2 und 3 NetzDG nachzukommen (siehe zu einer potentiell ebenfalls bestehenden mittelbaren Störerhaftung bei Kinderpornographie BGH, 27.02.2018, VI ZR 489/16).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Nur durch eine sofortige Kündigung des Nutzungsverhältnisses ist es der Beklagten möglich sicherzustellen, dass der Kläger nicht ein weiteres Mal in der bereits erfolgten Weise den Nutzungsvertrag verletzt (vgl. BGH, 09.06.2011, III ZR 157/10, der eine Abmahnung und Fristsetzung gemäß § 314 Abs. 2 S. 2 BGB für in aller Regel entbehrlich hält, wenn der Gekündigte mit der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen gegen Strafrechts- oder Jugendschutzvorschriften verstößt).
  • LG Köln, 27.07.2018 - 24 O 187/18

    Unterlassungsanspruch der Sperrung eines Facebook-Accounts wegen allgemeiner

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Das digitale Austauschverhältnis der Parteien war auf Dauer angelegt, weshalb es als Dauerschuldverhältnis zu betrachten ist (vgl. LG Köln, 27.07.2018, 24 O 187/18).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Auszug aus LG München I, 31.01.2022 - 42 O 4307/19
    Hierfür bedarf es keiner an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, 01.10.2019, VI ZR 164/18).
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