Rechtsprechung
AG Bremen-Blumenthal, 23.08.2010 - 42 C 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
GEZ-Mitarbeitern darf Hausverbot erteilt werden - openjur.de
§§ 903, 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB
Zur Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots gegen einen Mitarbeiter der GEZ - Telemedicus
Hausverbot für die GEZ
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Volltext)
Hausverbot für "GEZ-Mitarbeiter” rechtens
- Telemedicus
Hausverbot für die GEZ
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter
- kanzlei.biz
Wirksames Hausverbot gegenüber GEZ-Angestellten
- rabüro.de
Zur Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen Rundfunkgebührenbeauftragte ("GEZ-Mitarbeiter")
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Hausverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Generelles Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hausverbot für GEZ-Kontrolleure
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Hausverbot gegenüber GEZ-Mitarbeitern wirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Grundstückseigentümer darf GEZ-Mitarbeiter Hausverbot erteilen
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter rechtmäßig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hausverbot gegenüber GEZ-Mitarbeiter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93
Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes
Auszug aus AG Bremen-Blumenthal, 23.08.2010 - 42 C 43/10
Ohnehin kann der Hausrechtsinhaber eine generelle Erlaubnis zum Betreten von Geschäftsräumen von bestimmten Bedingungen abhängig machen und denjenigen, der diese Bedingungen nicht erfüllen will, vom Zutritt ausschließen (vgl. BGH NJW 1994, 188).