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AG Rostock, 15.04.2014 - 42 C 43/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die sachliche Gerichtszuständigkeit gemäß § 13 Abs. 1 UWG betrifft auch Vertragsstrafenforderungen
- hkmw-rechtsanwaelte.de
§ 13 Abs. 1 UWG gilt auch für Vertragsstrafenforderungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Sonderzuzuständigkeit der Landgerichte nach § 13 Abs. 2 UWG gilt auch für Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
AG Rostock, 42 C 43/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 01.09.2010 - 2 U 330/10
Zur Gerichtszuständigkeit bei wettbewerbsrechtlich begründeten …
Auszug aus AG Rostock, 15.04.2014 - 42 C 43/14
Ein angestrebter inhaltlicher Gleichklang erfordert daher auch bei § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG die ansonsten übliche weite Auslegung der Zuständigkeitsregelung (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 01.09.2010, Az.: 2 U 330/10).