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   AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15   

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https://dejure.org/2016,35126
AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15 (https://dejure.org/2016,35126)
AG Bochum, Entscheidung vom 23.03.2016 - 42 C 493/15 (https://dejure.org/2016,35126)
AG Bochum, Entscheidung vom 23. März 2016 - 42 C 493/15 (https://dejure.org/2016,35126)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Bochum verurteilt mit sauber herausgearbeitetem Urteil vom 23.3.2016 - 42 C 493/15 - die bei der HUK-COBURG versicherte Unfallverursacherin zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15
    Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB hat der Schädiger den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag zu zahlen, d.h. die Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Regelung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGH NJW 2007, 1450).

    Eine Übertragung der Grundsätze des JVEG für die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger auf Privatgutachter ist nicht angebracht (BGH NJW 2007, 1450 mit weiteren Nachweisen; so auch OLG München, Beschl. v. 12.03.2015, 10 U 579/15).

  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15
    Der Erforderlichkeit  bzw. Erkennbarkeit entgegen würde daher lediglich ein auffälliges Missverhältnis zwischen Gesamtpreis des Sachverständigengutachtens und der erbrachten Leistung stehen (Vgl. OLG München, Beschl. v. 12.03.2015, 10 U 579/15).

    Eine Übertragung der Grundsätze des JVEG für die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger auf Privatgutachter ist nicht angebracht (BGH NJW 2007, 1450 mit weiteren Nachweisen; so auch OLG München, Beschl. v. 12.03.2015, 10 U 579/15).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15
    Nur dann, wenn die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen, so sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13 - juris).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15
    Dabei kommt jedoch eine subjektbezogene Schadensbetrachtung zum Tragen, d.h. der Geschädigte darf sich bei der Beauftragung des Sachverständigen damit begnügen, einen für ihn erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen, ohne zuvor Marktforschung betreiben zu müssen, um den honorargünstigsten Sachverständigen zu erreichen (BGH, Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13, juris - Rn 7).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Bochum, 23.03.2016 - 42 C 493/15
    (Vgl. für eine gleichgelagerte Konstellation bzgl. Mietwagenkosten. BGH, Urt. v. 05.03.2013, VI ZR 245/11).
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