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VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des …
maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05;. - VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12 Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, wenn sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht jedenfalls dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes, wenn dessen Prüfungskompetenz mit der des Landesgerichts übereinstimmt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
- VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Prüfungskompetenz des …
Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]). - VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 57-IV-21 Darüber hinaus entfällt die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 187-IV-20; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 187-IV-20 Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).