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   VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05   

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VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05 (https://dejure.org/2005,43203)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 42-IV-05 (https://dejure.org/2005,43203)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 42-IV-05 (https://dejure.org/2005,43203)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 4/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05
    Der Bundesgerichtshof hatte mit Entscheidungen vom 14. März 2005 (NotZ 2/05, NotZ 3/05 und NotZ 4/05) die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts als in der Sache unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 3/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05
    Der Bundesgerichtshof hatte mit Entscheidungen vom 14. März 2005 (NotZ 2/05, NotZ 3/05 und NotZ 4/05) die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts als in der Sache unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05
    Der Bundesgerichtshof hatte mit Entscheidungen vom 14. März 2005 (NotZ 2/05, NotZ 3/05 und NotZ 4/05) die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts als in der Sache unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05
    Eine Verfassungsbeschwerde zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts kommt daher nicht mehr in Betracht (vgl. BVerfGE 96, 345 [371]).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, wenn sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht jedenfalls dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes, wenn dessen Prüfungskompetenz mit der des Landesgerichts übereinstimmt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 57-IV-21

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nicht mehr gegebener Zuständigkeit

    Darüber hinaus entfällt die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 187-IV-20; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 187-IV-20
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 44-IV-18; Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit diese von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt worden ist; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Prüfungskompetenz des

    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
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