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   AG München, 16.10.2009 - 423 C 34037/08   

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https://dejure.org/2009,6422
AG München, 16.10.2009 - 423 C 34037/08 (https://dejure.org/2009,6422)
AG München, Entscheidung vom 16.10.2009 - 423 C 34037/08 (https://dejure.org/2009,6422)
AG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 423 C 34037/08 (https://dejure.org/2009,6422)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Videoüberwachung im Treppenhaus - Zum Beseitigungsanspruch des Mieters bei einer vom Vermieter im Hauseingangsinnenbereich angebrachten Überwachungskamera.

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch eines Mieters gegen die Videoüberwachung des Eingangsbereichs eines Mietshauses

  • IWW
  • aufrecht.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Videoüberwachung im Hausflur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters gegen seinen Vermieter auf Feststellung der Erledigung einer Klage auf Demontage und Beseitigung einer im Erdgeschoss des Treppenhauses angebrachten Videokamera wegen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • info-it-recht.de

    Zur Frage Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Videoüberwachung im Hausflur

  • RA Kotz

    Videokamera - Miethaus - Entfernungsanspruch

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Überwachung: Mieter kann Entfernung einer Videokamera im Treppenhaus verlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Big brother is watching you

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Big Brother...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Big Brother im Hausflur

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf keine Videokamera zur Überwachung anbringen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Videoüberwachung im Mietshaus nur bei konkret drohender Rechtsverletzung! (IMR 2010, 277)

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 061
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG München, 16.10.2009 - 423 C 34037/08
    15 Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin wäre allenfalls dann gerechtfertigt gewesen, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen Beklagten erforderlich war und eine drohende Rechtsverletzung nicht anderweitig zu verhindern ist, vgl. hierzu LG Berlin, NZM 2001, 207, BGH, NJW 1995, 1955 und Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 535 BGB, Rdnr. 527 ff. Entgegen der Ansicht des Beklagten kommt es hierbei nicht darauf an, ob eine verdeckte oder eine offene Videoüberwachung vorliegt.
  • LG Berlin, 31.10.2000 - 65 S 279/00

    Videoüberwachung

    Auszug aus AG München, 16.10.2009 - 423 C 34037/08
    15 Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin wäre allenfalls dann gerechtfertigt gewesen, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen Beklagten erforderlich war und eine drohende Rechtsverletzung nicht anderweitig zu verhindern ist, vgl. hierzu LG Berlin, NZM 2001, 207, BGH, NJW 1995, 1955 und Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 535 BGB, Rdnr. 527 ff. Entgegen der Ansicht des Beklagten kommt es hierbei nicht darauf an, ob eine verdeckte oder eine offene Videoüberwachung vorliegt.
  • AG München, 04.12.2013 - 413 C 26749/13

    Der Spion an der Haustür

    Es beinhaltet darüber hinaus auch das Recht, ungestört und unüberwacht Besuch zu empfangen (vgl. AG München. Urteil vom 16.10.2009, 423 C 34037/08) oder selbst durchzuführen.

    Das wäre nur der Fall, wenn die Überwachung zur Abwehr unmittelbar bevorstehender Angriffe auf die Person des Mieters geeignet und erforderlich war bzw. ist und dieser drohenden Rechtsverletzung nicht anders zumutbar begegnet werden kann (vgl. Eisenschmid in Schmidt-Futterer, 11. A. § 535 Rn. 588 a.E., AG München, Urteil vom 16.10.2009, 423 C 34037/08).

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