Rechtsprechung
AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15 |
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Tochter bleibt Tochter
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Mietrecht: Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Wohnung bei Nutzung durch Tochter
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Gebrauchsüberlassung - Mieter überlässt der Tochter die Wohnung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überlassung der Wohnung an Tochter - zulässig oder nicht?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wohnungsüberlassung an die Tochter stellt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung dar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der Tochter die Mietwohnung überlassen - Ist es ein Kündigungsgrund, wenn eine Wohnung von der Tochter des Mieters überwiegend allein bewohnt wird?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überlassung einer Wohnung an eine nahe Verwandte zur Nutzung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Wohnung der Tochter überlassen: Kündigung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Berechtigt die Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an nahe Verwandte den Vermieter zur Kündigung?
- haerlein.de (Pressemitteilung)
Wann liegt (noch) keine, eine Kündigung rechtfertigende, Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an einen Verwandten des Mieters vor?
Verfahrensgang
- AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15
- AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung
Auszug aus AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15
Daraus folgt, dass die Fälle der Gebrauchsüberlassung an Dritte einerseits und die an nächste Angehörige anderseits unterschiedlich zu behandeln sind (so auch LG Hamburg, Urt. v. 05.10.1999 - 316 S 133/98 = NJW-RR 2000, 602).Die Auslegung hat in der Gestalt zu erfolgen, dass die erfassten Fälle denjenigen ähneln, die ansonsten als Ausnahmefälle von der privilegierten Nutzung durch Angehörige in der Rechtssprechung anerkannt sind, nämlich denjenigen Fällen, in denen der Mieter in der Wohnung lediglich einzelne Gegenstände zurückgelassen hat (…z. B. AG Zwickau, Urt. v. 21.04.1995 - 4 C 438/95 = WuM 1996, 409) oder in denen der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und den ihn treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommt (s. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - 316 S 133/98).
- AG Zwickau, 21.04.1995 - 4 C 438/95
Auszug aus AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15
Die Auslegung hat in der Gestalt zu erfolgen, dass die erfassten Fälle denjenigen ähneln, die ansonsten als Ausnahmefälle von der privilegierten Nutzung durch Angehörige in der Rechtssprechung anerkannt sind, nämlich denjenigen Fällen, in denen der Mieter in der Wohnung lediglich einzelne Gegenstände zurückgelassen hat (z. B. AG Zwickau, Urt. v. 21.04.1995 - 4 C 438/95 = WuM 1996, 409) oder in denen der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und den ihn treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommt (s. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - 316 S 133/98). - BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Miete - Fristlose Kündigung - Unbefugte Untervermietung
Auszug aus AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15
§ 540 I BGB schützt das Interesse des Vermieters, darüber zu befinden, ob das Mietobjekt, dass er dem von ihm ausgewählten Mieter zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen hat in die Hände Dritter gelangt oder nicht (BGH, Urt. v. 28.11.1984 - VII ZR 186/83 = NJW 1985, 2527, 2528).
Rechtsprechung
AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- mietrechtsiegen.de
Aufnahme eines nahen Angehörigen in Mietwohnung als unbefugte Gebrauchsüberlassung
- rewis.io
Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte bei Überlassung der Wohnung an den privilegierten Personenkreis
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dreimonatige Nutzung ist keine sporadische Nutzung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieter lebt nur ab und zu in der Wohnung: Kündigung zulässig?
Verfahrensgang
- AG München, 02.03.2016 - 424 C 10003/15
- AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 05.10.1999 - 316 S 133/98
Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung
Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15
Daraus folgt, dass die Fälle der Gebrauchsüberlassung an Dritte einerseits und die an nächste Angehörige anderseits unterschiedlich zu behandeln sind (so auch LG Hamburg, Urt. v. 05.10.1999 - 316 S 133/98 = NJW-RR 2000, 602).Die Auslegung hat in der Gestalt zu erfolgen, dass die erfassten Fälle denjenigen ähneln, die ansonsten als Ausnahmefälle von der privilegierten Nutzung durch Angehörige in der Rechtssprechung anerkannt sind, nämlich denjenigen Fällen, in denen der Mieter in der Wohnung lediglich einzelne Gegenstände zurückgelassen hat (…z.B. AG Zwickau, Urt. v. 21.04.1995 - 4 C 438/95 = WuM 1996, 409) oder in denen der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und den ihn treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommt (s. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - 316 S 133/98).
- AG Zwickau, 21.04.1995 - 4 C 438/95
Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15
Die Auslegung hat in der Gestalt zu erfolgen, dass die erfassten Fälle denjenigen ähneln, die ansonsten als Ausnahmefälle von der privilegierten Nutzung durch Angehörige in der Rechtssprechung anerkannt sind, nämlich denjenigen Fällen, in denen der Mieter in der Wohnung lediglich einzelne Gegenstände zurückgelassen hat (z.B. AG Zwickau, Urt. v. 21.04.1995 - 4 C 438/95 = WuM 1996, 409) oder in denen der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und den ihn treffenden Obhutspflichten nicht mehr nachkommt (s. LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - 316 S 133/98). - BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 186/83
Miete - Fristlose Kündigung - Unbefugte Untervermietung
Auszug aus AG München, 06.04.2016 - 424 C 10003/15
§ 540 I BGB schützt das Interesse des Vermieters, darüber zu befinden, ob das Mietobjekt, dass er dem von ihm ausgewählten Mieter zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen hat in die Hände Dritter gelangt oder nicht (BGH, Urt. v. 28.11.1984 - VIII ZR 186/83 = NJW 1985, 2527, 2528).