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AG Dortmund, 28.04.2015 - 424 C 793/15 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Dortmund verurteilt mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 28.4.2015 - 424 C 793/15 - die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Dortmund verurteilt mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 28.4.2015 - 424 C 793/15 - die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10
Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 424 C 793/15
Hinsichtlich des Anfalls und der angemessenen Höhe der Nebenkosten hat das Landgericht Dortmund als Spezialkammer für Verkehrssachen im Rahmen ihrer erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Tätigkeit feststellen, dass üblicherweise keine Pauschalhonorare berechnen werden, sondern gesonderte Nebenkosten ausgewiesen werden (ebenso LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321, 322; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12, BeckRS 2014, 06732). - OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12
Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar; …
Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 424 C 793/15
Hinsichtlich des Anfalls und der angemessenen Höhe der Nebenkosten hat das Landgericht Dortmund als Spezialkammer für Verkehrssachen im Rahmen ihrer erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Tätigkeit feststellen, dass üblicherweise keine Pauschalhonorare berechnen werden, sondern gesonderte Nebenkosten ausgewiesen werden (ebenso LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321, 322; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az. 7 U 111/12, BeckRS 2014, 06732). - LG Dortmund, 21.01.2015 - 21 S 27/14
Erstattung von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall; Ermittlung des …
Auszug aus AG Dortmund, 28.04.2015 - 424 C 793/15
Das Landgericht Dortmund hat im Rahmen seiner berufungsgerichtlichen Rechtsprechung (Urteil vom 20.1.2015 Az. 21 S 27/14) zu der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten, die im Wege des abgetretenen Rechts geltend gemacht werden, folgendes vertreten.