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   AG München, 08.03.2017 - 424 C 27317/16   

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https://dejure.org/2017,53912
AG München, 08.03.2017 - 424 C 27317/16 (https://dejure.org/2017,53912)
AG München, Entscheidung vom 08.03.2017 - 424 C 27317/16 (https://dejure.org/2017,53912)
AG München, Entscheidung vom 08. März 2017 - 424 C 27317/16 (https://dejure.org/2017,53912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 543 Abs. 3, § 573 Abs. 2 Nr. 1
    Fahrlässiges Anbohren einer Wasserleitung durch Mieter kein Kündigungsgrund

  • rewis.io

    Fahrlässiges Anbohren einer Wasserleitung durch Mieter kein Kündigungsgrund

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragskündigung bei Anbohren einer Wasserleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Anbohrens einer Wasserleitung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Brunnenbohrung im Altbau

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anbohren der Wasserleitung - Kündigung?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Anbohren von Hauptwasserleitung kein Kündigungsgrund

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Angebohrte Wasserleitung rechtfertigt keine Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserleitung angebohrt - Verursacht ein Freund der Mieter leicht fahrlässig einen Wasserschaden, rechtfertigt dieser Vorfall keine Kündigung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung Mietwohnung - Mieter beschädigt Wasserleitung

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus AG München, 08.03.2017 - 424 C 27317/16
    Danach ist denkbar, dass die Abmahnung der Pflichtverletzung ein besonderes Gewicht verleiht, etwa weil vorher nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorgelegen hat (BGH, NJW 2008, 508).
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