Rechtsprechung
AG München, 08.03.2017 - 424 C 27317/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 543 Abs. 3, § 573 Abs. 2 Nr. 1
Fahrlässiges Anbohren einer Wasserleitung durch Mieter kein Kündigungsgrund - rewis.io
Fahrlässiges Anbohren einer Wasserleitung durch Mieter kein Kündigungsgrund
- ra.de
- mietrechtsiegen.de
Mietvertragskündigung bei Anbohren einer Wasserleitung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Anbohrens einer Wasserleitung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Brunnenbohrung im Altbau
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anbohren der Wasserleitung - Kündigung?
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Anbohren von Hauptwasserleitung kein Kündigungsgrund
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Angebohrte Wasserleitung rechtfertigt keine Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wasserleitung angebohrt - Verursacht ein Freund der Mieter leicht fahrlässig einen Wasserschaden, rechtfertigt dieser Vorfall keine Kündigung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Kündigung Mietwohnung - Mieter beschädigt Wasserleitung
Papierfundstellen
- ZMR 2018, 425
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …
Auszug aus AG München, 08.03.2017 - 424 C 27317/16
Danach ist denkbar, dass die Abmahnung der Pflichtverletzung ein besonderes Gewicht verleiht, etwa weil vorher nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorgelegen hat (BGH, NJW 2008, 508).