Rechtsprechung
AG Dortmund, 27.09.2016 - 425 C 434/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,32761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Parkplatzunfall mit 2 rückwärts ausparkenden Fahrzeugen
- verkehrsunfallsiegen.de
Parkplatzunfall - mit stehendem und fahrendem Fahrzeug - Haftung
- RA Kotz
Parkplatzunfall - Kollision beim Rückwärtsfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 27.09.2016 - 425 C 434/16
- LG Dortmund, 22.08.2017 - 1 S 388/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 231/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Ausschluss der Haftung wegen "höherer Gewalt"; …
Auszug aus AG Dortmund, 27.09.2016 - 425 C 434/16
Höhere Gewalt liegt bei einem außergewöhnlichen betriebsfremden von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und das auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden braucht (OLG Celle, MDR 2005, 1345).
- LG Dortmund, 22.08.2017 - 1 S 388/16
Parkplatzunfall, unabwendbares Ereignis, fehlendes Hupen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 27.09.2016 - Az.: 425 C 434/16 - wie zurückgewiesen.