Rechtsprechung
AG Dortmund, 29.05.2018 - 425 C 9258/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Waschstraße, Antenne, Schaden an anderen Fahrzeugen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Hinweispflichten des Autowaschanlagen-Betreibers
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schuldhafte Obhutspflichtverletzung eines Autowaschstrassenbetreibers gegenüber anderen Waschstrassenbenutzern bei Einfahrt eines Fahrzeugs in die Waschstraße mit einer Antenne auf dem Dach bzgl. Beschädigung der nachfolgenden Pkw
- RA Kotz
Haftung Autowaschstraßenbetreiber bei abgerissener Dachantenne
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Antenne verbleibt in der Waschstraße auf dem Autodach
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Lackschäden durch abgerissene Antenne in der Waschstraße
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Lackschäden durch abgerissene Antenne in der Waschstraße
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Waschstraße, Antenne, Schaden an anderen Fahrzeugen
- beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Mit Antenne auf dem Autodach in die Waschstraße? Schadensersatz des Anlagenbetreibers, wenn Mitarbeiter das vorher gesehen hat
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Autoantenne in der Waschanlage abgerissen ...
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Waschstraßenbetreiber haftet für abgebrochene Antenne bei Kenntnis des Mitarbeiters
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Autowaschstrassenbetreibers
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1295
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 11 U 43/17
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des …
Auszug aus AG Dortmund, 29.05.2018 - 425 C 9258/17
Sofern der klagenden Partei kein Fehlverhalten bei der Benutzung oder ein defektes Fahrzeug nachzuweisen sind, wird vermutet, dass die Schadensursache im Organisations- und Gefahrenbereich des die X-Straße betreibenden Unternehmers liegt (OLG Frankfurt, NJW 2018, 637).