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   AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17   

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https://dejure.org/2018,4598
AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17 (https://dejure.org/2018,4598)
AG Dortmund, Entscheidung vom 06.03.2018 - 425 C 9451/17 (https://dejure.org/2018,4598)
AG Dortmund, Entscheidung vom 06. März 2018 - 425 C 9451/17 (https://dejure.org/2018,4598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versicherungsvertrag ; Policenmodell; Widerruf; Treu und Glauben; Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nach dem Policenmodell abgeschlossenen Versicherungsvertrages nach Widerruf

  • rabüro.de

    Zur Frage des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 492/15

    Rückzahlungsanspruch von geleisteten Versicherungsbeiträgen einer fondsgebundenen

    Auszug aus AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17
    Dabei soll im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Interessen insbesondere berücksichtigt werden, dass der Versicherungsnehmer während der längeren Zeit der Vertragsdurchführung die Erwartung hat, im Versicherungsfall Leistungen vom Versicherer zu erhalten (vgl. BGH, NJW 2014, 2723, 2727 f.; BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - IV ZR 492/15 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17
    Die Rechtsprechung ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2015, 1294).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17
    Dabei soll im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Interessen insbesondere berücksichtigt werden, dass der Versicherungsnehmer während der längeren Zeit der Vertragsdurchführung die Erwartung hat, im Versicherungsfall Leistungen vom Versicherer zu erhalten (vgl. BGH, NJW 2014, 2723, 2727 f.; BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - IV ZR 492/15 -, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15
    Auszug aus AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17
    Der Begriff "Verbraucherinformationen" nach § 10 VAG muss als fristauslösendes Moment in der Widerspruchsbelehrung nicht explizit genannt sein (Vgl. OLG Frankfurt Urteil vom 29.10.2015 - 3 U 91/15).
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