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   LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14   

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https://dejure.org/2014,41434
LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14 (https://dejure.org/2014,41434)
LG Aachen, Entscheidung vom 31.10.2014 - 43 O 31/14 (https://dejure.org/2014,41434)
LG Aachen, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 43 O 31/14 (https://dejure.org/2014,41434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mietwagenfirmen müssen ihre Fahrzeuge am Firmensitz abstellen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abstellung eines Taxifahrzeugs an anderen Orten als Betriebssitz ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abstellung eines Taxifahrzeugs an anderen Orten als Betriebssitz ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Personenbeförderer muss PKW immer am Ausgangsort abstellen, sonst Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 171/87

    Rückkehrpflicht III; Unverzügliche Rückkehr zum Betriebssitz

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14
    Das Vorliegen von Sachverhalten, die die Rückkehrpflicht entfallen lassen würden, hat der Beklagte, der insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt (vergleiche nur BGH NJW-RR 1988, 1310, 1311; BGH NJW-RR 1989, 1438, 1439) nicht vorgetragen.

    Die Rückkehrpflicht würde dadurch in der Praxis bedeutungslos und der damit verfolgte Zweck nicht erreicht (BGH NJW-RR 1989, 1437, 1438; BGH NJW-RR 1989, 1438, 1439).

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 124/86

    "Rückkehrpflicht"; Verletzung der Rückkehrpflicht des Mietwagenfahrers

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14
    Nach der auch vom Beklagten in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1988, 1310, 1311) soll die Rückkehrpflicht verhindern, dass ein Mietwagen, ohne dass er von einem konkreten Beförderungsauftrag in Anspruch genommen wird, an beliebiger Stelle anhält und damit die Gefahr entsteht, dass er für jeden vorbeikommenden Beförderungsinteressenten oder für die bei der Zentrale eingehenden Aufträge aus dem betreffenden Bezirk zur Verfügung steht.

    Das Vorliegen von Sachverhalten, die die Rückkehrpflicht entfallen lassen würden, hat der Beklagte, der insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt (vergleiche nur BGH NJW-RR 1988, 1310, 1311; BGH NJW-RR 1989, 1438, 1439) nicht vorgetragen.

  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 105/87

    Rückkehrpflicht II; Begriff des neuen Beförderungsauftrages

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14
    Die Rückkehrpflicht würde dadurch in der Praxis bedeutungslos und der damit verfolgte Zweck nicht erreicht (BGH NJW-RR 1989, 1437, 1438; BGH NJW-RR 1989, 1438, 1439).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZR 140/91

    Funkzentrale als Betriebssitz eines Mietwagenunternehmens

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14
    Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Wohnort der Mitarbeiterin T1 und nicht die Geschäftsanschrift des Beklagten Betriebssitz im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes wäre, weil dort für den Betrieb des Mietwagenunternehmers wesentliche Tätigkeiten ausgeübt würden (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1322), hat der Beklagte nicht vorgebracht.
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Geltendmachung maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus LG Aachen, 31.10.2014 - 43 O 31/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der ebenfalls vom Beklagten angeführten Entscheidung (NJW 1990, 1349, 1350) darauf hingewiesen, dass die Rückkehrpflicht die Mietwagenunternehmer (nur) daran hindert, die Vorteile, welche die Einführung der Übermittlung von Aufträgen durch Funk mit sich gebracht hat, wirtschaftlich voll auszunutzen.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13

    Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch

    dd) Es kann offen bleiben, ob der Entscheidung des LG Aachen (Urteil vom 31. Oktober 2014 - 43 O 31/14, juris) zugestimmt werden kann, auf die sich die Revision im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat berufen hat.
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