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   VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17   

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https://dejure.org/2017,14247
VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17 (https://dejure.org/2017,14247)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2017 - 43-IV-17 (https://dejure.org/2017,14247)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2017 - 43-IV-17 (https://dejure.org/2017,14247)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen, weil nur dann die angegriffene Entscheidung auf der behaupteten Grundrechtsverletzung beruhen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1998, NVwZ 1999, 638 [639]; Beschluss vom 4. April 1998, NJW 1998, 3484; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen, weil nur dann die angegriffene Entscheidung auf der behaupteten Grundrechtsverletzung beruhen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1998, NVwZ 1999, 638 [639]; Beschluss vom 4. April 1998, NJW 1998, 3484; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2005 - 1 U 14/05

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Beratervertrages zwischen einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Vielmehr entspricht es der herrschenden fachgerichtlichen Auffassung, wonach anknüpfend an die Regelung des § 90 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds auch die Maßnahmen der Geschäftspolitik und Unternehmensplanung gehören (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2005 - 1 U 14/05 - juris Rn. 16; Habersack in: Aktiengesetz, Münchener Kommentar, 4. Aufl., § 114 Rn. 23; Drygala in: Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 114 Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 114-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 142-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 40-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen, weil nur dann die angegriffene Entscheidung auf der behaupteten Grundrechtsverletzung beruhen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 40-IV-16; BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1998, NVwZ 1999, 638 [639]; Beschluss vom 4. April 1998, NJW 1998, 3484; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • OLG München, 21.07.2008 - 7 U 4388/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines mit einem Aufsichtsratsmitglied

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 43-IV-17
    Die Auslegung der Ziffer 1 des geänderten Beratungsvertrages durch das Oberlandesgericht beruht auf der herrschenden fachgerichtlichen Rechtsprechung, wonach in den Beratungsverträgen die speziellen Beratungsgegenstände und das dafür zu entrichtende Entgelt so konkret bezeichnet werden muss, dass sich der Aufsichtsrat ein eigenständiges Urteil über die Art und den Umfang der Leistung sowie über die Höhe und Angemessenheit der Vergütung bilden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 7 U 4388/07 - juris Rn. 5; Heussen, NJW 2001, 708 ff.) Dass die Ziffer 1 ausschließlich nur die Abfassung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten sollte, ergibt sich weder aus dem Text des geänderten Beratungsvertrages noch aus den im Verfahren vorgetragenen mündlichen Erläuterungen gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern.
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Vf. 207-IV-20; Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung von Grundrechten

    Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 142-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 43-IV-17; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06; st. Rspr.).
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