Rechtsprechung
AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Desinfektionskosten, Ersatz, Corona-Pandemie
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Ersatz Desinfektionskosten wegen Corona-Pandemie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gehören Desinfektionskosten wegen Corona-Pandemie zu den ersatzfähigen Kosten? - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Wolfratshausen, 15.12.2020 - 1 C 687/20
Unfallschadensregulierung, Werkstattkosten, Schutzmaßnahmen wegen des Coronavirus …
Auszug aus AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20
Denn in erster Linie dürften Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Rede stehen, die den Allgemeinkosten zuzurechnen sind, so hin-sichtlich entsprechender Maßnahmen bei Übernahme des Fahrzeugs' durch die Werkstatt AG Wolfratshausen, Urt. v. 15.12.2020 (Az. 1 C 687/20) - Solche Maßnahmen lassen sich nicht als gesonderte Einzelposition in Rechnung stellen; sie sind in die übrigen Kostenpositionen eingepreist. - AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20
Kein Ersatz von coronabedingten Desinfektionskosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20
So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine extra Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden, AG Münster, Urt. v. 11.09.2020 (Az. 28 C 1823/20) zit. n. juris. - AG Saarbrücken, 25.09.2020 - 120 C 279/20
Sachverständigenkosten: Keine besondere Berechnung von Aufwand für die …
Auszug aus AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20
Selbst wenn die Kosten für die Schutzmaßnahmen als gesonderte Kostenkategorie ansetzbar wären, weil die Maßnahme nicht nur dem Schutz der Werkstattmitarbeiter, sondern jedenfalls auch dem Schutz des Werkstattkunden dienen soll, handelte es sich um eine typischerweise zu Lasten des Werkstattbetreibers gehende Leistungserschwerung, vgl. AG Pforzheim, Urt. v. 17.11.2020 (Az. 4 C 208/20); AG Saarbrücken, Urt. v. 25.09.2020 (Az. 120 C 279/20) zit n. juris). - AG Pforzheim, 17.11.2020 - 4 C 208/20
Auszug aus AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20
Selbst wenn die Kosten für die Schutzmaßnahmen als gesonderte Kostenkategorie ansetzbar wären, weil die Maßnahme nicht nur dem Schutz der Werkstattmitarbeiter, sondern jedenfalls auch dem Schutz des Werkstattkunden dienen soll, handelte es sich um eine typischerweise zu Lasten des Werkstattbetreibers gehende Leistungserschwerung, vgl. AG Pforzheim, Urt. v. 17.11.2020 (Az. 4 C 208/20); AG Saarbrücken, Urt. v. 25.09.2020 (Az. 120 C 279/20) zit n. juris).