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   EGMR, 16.10.2006 - 43346/05   

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https://dejure.org/2006,30994
EGMR, 16.10.2006 - 43346/05 (https://dejure.org/2006,30994)
EGMR, Entscheidung vom 16.10.2006 - 43346/05 (https://dejure.org/2006,30994)
EGMR, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 (https://dejure.org/2006,30994)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 20.03.1991 - 15576/89

    CRUZ VARAS ET AUTRES c. SUÈDE

    Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 43346/05
    Dies hindert den Gerichtshof aber nicht daran, auch spätere Auskünfte zu berücksichtigen; diese können dazu beitragen, die Vorgehensweise der betroffenen Vertragspartei bei der Würdigung der Begründetheit von Befürchtungen, die von einem Beschwerdeführer geäußert werden, zu bestätigen oder zu widerlegen (s. Cruz Varas u.a. ./. Schweden , Urteil vom 20. März 1991, Serie A, Bd. 201, S. 29-30, Rdnrn. 75-76, und Mamatkulov und Askarov ./. Türkei [GK], Nr. 46827/99 u. Nr. 46951/99, Rdnr. 69, CEDH 2005-I).
  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 43346/05
    Insoweit auf Basis der Konvention eine Verantwortlichkeit begründet wird oder begründet werden kann, so handelt es sich um diejenige des ausliefernden Vertragsstaates, und zwar aufgrund einer Handlung, deren direkte Folge es ist, dass eine Person verbotenen Misshandlungen ausgesetzt wird (Urteil Soering ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 7. Juli 1989, Serie A, Bd. 161, S. 35, Rdnr. 91).
  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 43346/05
    Einzig die Möglichkeit einer Verletzung des Artikels 3 der Konvention, bedingt - beispielsweise - durch die allgemeine unsichere Lage in dem Bestimmungsland, führt nicht für sich zu einem Verstoß gegen diese Bestimmung; der Betroffene muss vielmehr nachweisen, dass er der behaupteten Gefahr persönlich ausgesetzt ist (s. u.a. Vilvarajah u.a. ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 30. Oktober 1991, Serie A, Bd. 215, S. 37, Rdnr. 111).
  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird eine solche Obliegenheit der Prüfung der Belastbarkeit einer Zusicherung im Einzelfall angenommen (siehe EGMR, Urteil vom 16.10.2006, Sanchez-Munte v. Deutschland, Nr. 43346/05, juris Rn. 35; Urteil vom 17.01.2012, Othman v. Vereinigtes Königreich, Nr. 8139/09, §§ 187 ff.).
  • OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14

    Schmuggel geschützter wildlebender Tiere (hier Reptilien und lebende Weichtiere)

    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris).
  • OLG Dresden, 11.08.2015 - Ausl 78/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Bulgarien

    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris; OLG Dresden NStZ-RR 2015, 26).
  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

    Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 -, juris).
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