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   AG Kassel, 04.03.2015 - 435 C 4822/14   

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https://dejure.org/2015,5481
AG Kassel, 04.03.2015 - 435 C 4822/14 (https://dejure.org/2015,5481)
AG Kassel, Entscheidung vom 04.03.2015 - 435 C 4822/14 (https://dejure.org/2015,5481)
AG Kassel, Entscheidung vom 04. März 2015 - 435 C 4822/14 (https://dejure.org/2015,5481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 286 BGB, § 307 BGB
    Kosten für Überweisungen darf ein Telekommunikationsdienstleistungsanbieter dann nicht verlangen, wenn der Schuldner gar nicht bezahlt hat. Zur Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten.

  • damm-legal.de

    Keine Extrakosten für Rechnung in Papierform, wenn Leistung auch körperlich (nicht-elektronisch) erbracht wird

  • IWW
  • JurPC

    Kosten für Rechnungen in Papierform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für Überweisungen darf ein Telekommunikationsdienstleistungsanbieter dann nicht verlangen, wenn der Schuldner gar nicht bezahlt hat. Zur Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten.

  • webhosting-und-recht.de

    Telekommunikations-Anbieter darf keine Extra-Kosten für Zusendung von Papierrechnungen verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Höhe von Inkassokosten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Extrakosten für Rechnung in Papierform, wenn Leistung auch körperlich (nicht-elektronisch) erbracht wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Extrakosten für Rechnung in Papierform

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Telekommunikations-Anbieter darf keine Extra-Kosten für Zusendung von Papierrechnungen verlangen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Rechnung per Post: Sind Zusatzkosten für "Papierrechnungen" erlaubt?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Papierrechnung: Dürfen Telefonanbieter Extrakosten für Rechnungen per Post verlangen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter hat kein Entgelt-Anspruch für Zusendung von Papierrechnung

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