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   AG Kassel, 14.11.2017 - 435 C 1558/17   

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https://dejure.org/2017,52407
AG Kassel, 14.11.2017 - 435 C 1558/17 (https://dejure.org/2017,52407)
AG Kassel, Entscheidung vom 14.11.2017 - 435 C 1558/17 (https://dejure.org/2017,52407)
AG Kassel, Entscheidung vom 14. November 2017 - 435 C 1558/17 (https://dejure.org/2017,52407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Gläubigerbenachteiligung bei unstreitigen Zahlungen des Schuldners aus seinem unpfändbaren Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Insolvenzanfechtung bei Zahlung aus umpfändbarem Vermögen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Zahlung einer Geldbuße kann nicht angefochten werden, wenn sie aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung bei Zahlung aus pfändungsfreiem Vermögen

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 161
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