Rechtsprechung
AG Kassel, 14.11.2017 - 435 C 1558/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Eine Zahlung auf eine Geldbuße unterliegt dann nicht der Insolvenzanfechtung, wenn sie unstreitig aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Gläubigerbenachteiligung bei unstreitigen Zahlungen des Schuldners aus seinem unpfändbaren Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss der Insolvenzanfechtung bei Zahlung aus umpfändbarem Vermögen
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Zahlung einer Geldbuße kann nicht angefochten werden, wenn sie aus dem unpfändbaren Einkommen des Insolvenzschuldners geleistet wurde
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Insolvenzanfechtung bei Zahlung aus pfändungsfreiem Vermögen
Papierfundstellen
- NZI 2018, 161