Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 12.05.2015

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   LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15 KfH   

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LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15 KfH (https://dejure.org/2015,13652)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2015 - 44 O 23/15 KfH (https://dejure.org/2015,13652)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 44 O 23/15 KfH (https://dejure.org/2015,13652)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die von mytaxi angebotenen Rabatte verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht

  • JurPC

    Wettbewerbswidrige Werbeaktion des Betreibers einer Taxi-App

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Einräumung eines Rabatts und der Werbung für vermittelte Taxifahrten hinsichtlich Marktverhaltensregel

  • online-und-recht.de

    Rabattaktion von myTaxi verstößt gegen das PBefG und ist wettbewerbswidrig

  • kanzlei.biz

    Unzulässiger Rabatt in Höhe von 50% auf Taxifahrten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 3 Abs 2 S 1 PBefG, § 6 PBefG
    Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels einer Taxi-App

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mytaxi-Rabatte verstoßen gegen Wettbewerbsrecht

  • heise.de (Pressebericht, 26.06.2015)

    Daimler-Tochter myTaxi will wegen Rabattaktion in Berufung gehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Taxi-App - und die Taxipreise

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mytaxi: Daimer-Tochter unterliegt mit Rabatt-Aktion

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Einräumung eines Rabatts für vermittelte Taxifahrten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Einräumung eines Rabatts für vermittelte Taxifahrten

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 16.06.2015)

    Taxi-App darf keine super-günstigen Fahrten anbieten

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Preisnachlässe: Darf Taxivermittler "mytaxi" mit 50% Rabatt werben?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rabattaktion von myTaxi ist wettbewerbswidrig

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Rabattaktion bei "MyTaxi"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Taxi vs. mytaxi

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rabattaktion von myTaxi ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neues Verfügungsverfahren gegen myTaxi vor dem LG Hamburg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 596
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14

    Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).
  • OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14

    "Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Die Kammer schafft keinen neuen Eingriffstatbestand (anders als im BVerfG, NJW 1996, 3146 zugrunde liegenden Fall), sondern wendet lediglich die im PBefG festgelegte Preisbindung auf die Tätigkeit der Beklagten an.
  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11

    Taxibestellung

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Sie sind dazu bestimmt, auch im Interesse der Marktteilnehmer, nämlich der Verbraucher und Mitbewerber, ein funktionsfähiges Taxigewerbe zu erhalten (vgl. BGH, GRUR 2013, 412 ff., juris, Rn. 15 [zu § 47 Abs. 2 PBefG]; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 11.33 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14

    Die Klägerin ist ein Zusammenschluss von Taxizentralen in Frankfurt, München,

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Außerdem vermitteln beide Parteien jedenfalls auch Taxifahrten in Stuttgart, so dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen beiden Parteien vorliegt, zumal die Wettbewerber nicht einmal zwingend auf derselben Handelsstufe tätig sein müssen (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 18.03.2015 - 3-08 O 136/14 -).
  • VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11

    Zuordnung von Flughafentransferfahrten zum Sonderlinienverkehr; Feststellung der

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).
  • VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14

    Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
    Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15

    Rabattaktion von mytaxi, Rabattaktion für Taxidienstleistungen -

    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 44. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2015 (Az.: 44 O 23/15 KfH).

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 12. Mai 2015 (Az,: 44 O 23/15 KfH) wird aufgehoben.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil der 44. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2015 (Az.: 44 0 23/15 KfH) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 ZPO).

    das am 16.06.2015 verkündete Urteil des Landgericht Stuttgart, Az.: 44 0 23/15 KfH sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 12.05.2015, Aktenzeichen: 44 0 23/15 KfH aufzuheben und den diesbezüglichen Antrag der Berufungsbeklagten abzuweisen.

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