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   LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04   

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https://dejure.org/2004,26537
LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04 (https://dejure.org/2004,26537)
LG Essen, Entscheidung vom 24.11.2004 - 44 O 32/04 (https://dejure.org/2004,26537)
LG Essen, Entscheidung vom 24. November 2004 - 44 O 32/04 (https://dejure.org/2004,26537)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 6 W 55/03
    Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
    Er erwirkte gegen die Beklagte im Verfahren 6 W 55/03 eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 13.08.2003, zu deren Einzelheiten auf Bl. 5 bis 12 d. A. verwiesen wird.

    Angesichts der Wertung des Bundesgerichtshofes vermag das Gericht auch nicht der Auffassung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe im Verfahren 6 W 55/03 zu folgen, dass sich eine Geschäftsbeziehung durch einen Antrag auf unentgeltliche Registrierung nicht begründen lasse.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99

    Werbefinanzierte Telefongespräche

    Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
    An einer Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG fehlt es nämlich schon dann, wenn das Einverständnis mit der Telefonwerbung zum Zeitpunkt des Beginns des Telefonates noch nicht vorlag (vgl.: BGH, 20.12.2001 I ZR 227/99 - NJW 2002, 2038; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 23. Auflage § 7 Rn. 60; Ubber in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Kommentar zum UWG § 7 Rn. 142).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
    Die Kammer teilt aber die Auffassung des Bundesgerichtshofes (05.02.2004 - I ZR 87/02 - WRP 2004, 603) sowie von Köhler (in Baumbach/Hefermehl a. a. O. § 7 Rn. 63) sowie Ubber (in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a. a. O. § 7 Rn. 142), dass der Werbeanrufer bei einem gewerblich tätigen Unternehmen von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen kann, wenn seine Werbung in einem sachlichen Zusammenhang zu einer bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehung steht.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
    Der Unterlassungsanspruch ist auf die Zukunft gerichtet und daher nach Maßgabe des im Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung geltenden Rechts zu beurteilen (vgl.: BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00 - NJW 2002, 3396).
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