Rechtsprechung
LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß wenn Werbung für Gewinnspiel keine Angaben zur Ermittlung der Gewinner und Beschränkungen des Teilnehmerkreises enthält
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß wenn Werbung für Gewinnspiel keine Angaben zur Ermittlung der Gewinner und Beschränkungen des Teilnehmerkreises enthält
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bei Gewinnspiel müssen Bedingungen (u.a. Gewinnermittlung, Beschränkung Teilnehmerkreis) bereits bei Werbung mitgeteilt werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Gewinnspiele müssen bereits in der Werbung die Teilnahmebedingungen enthalten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07
Räumungsverkauf wegen Umbau
Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
diese Informationen müssen bereits in der Werbung selbst angegeben sein (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 66/07).Eine derartige Entscheidung kann bereits darin liegen, dass der Kunde das Ladenlokal betritt (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 66/07).
Die Teilnahmebedingungen müssen daher bereits in der Werbung angegeben werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 1183).
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16
Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium; …
Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
Nach Maßgabe des auch im nicht elektronischen Geschäftsverkehr entsprechend anwendbaren § 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG müssen Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden (BGH, Urteil vom 27 03.07.2017 - I ZR 153/16).Bereits die Entscheidung des Verbrauchers, das Möbelhaus der Beklagten aufzusuchen, ist eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von Paragraf vom § 5a Abs. 2 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 27.72017 - I ZR 153/16).
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15
Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht …
Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5 Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Verbraucher erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - I ZR 241/15).
- BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
Sammelmitgliedschaft IV
Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
Der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband braucht nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt zu sein; es reicht aus, wenn der vermittelnde Verband von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt ist (BGH GRUR 2006, 778ff., Rn. 17 - I ZR 103/03 "Sammelmitgliedschaft IV" ). - BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06
Sammelmitgliedschaft VI
Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
Vielmehr muss lediglich ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden; dafür reichen acht bis neun Verbandsmitglieder aus (vgl. BGH GRUR 2009, 692f., Rn. 11ff. - I ZR 197/06), nach Auffassung der Kammer aber auch die hier vorliegende Anzahl von Mitbewerbern. - BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05
Urlaubsgewinnspiel
Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
Gerade vor diesem Hintergrund müssen Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeit aufgrund des Alters angegeben werden und zwar schon in der Werbung selbst (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2008 - I ZR 196/05.