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   LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20   

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https://dejure.org/2020,80092
LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20 (https://dejure.org/2020,80092)
LG Essen, Entscheidung vom 02.10.2020 - 44 O 6/20 (https://dejure.org/2020,80092)
LG Essen, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 44 O 6/20 (https://dejure.org/2020,80092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß wenn Werbung für Gewinnspiel keine Angaben zur Ermittlung der Gewinner und Beschränkungen des Teilnehmerkreises enthält

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß wenn Werbung für Gewinnspiel keine Angaben zur Ermittlung der Gewinner und Beschränkungen des Teilnehmerkreises enthält

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Gewinnspiel müssen Bedingungen (u.a. Gewinnermittlung, Beschränkung Teilnehmerkreis) bereits bei Werbung mitgeteilt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnspiele müssen bereits in der Werbung die Teilnahmebedingungen enthalten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
    diese Informationen müssen bereits in der Werbung selbst angegeben sein (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 66/07).

    Eine derartige Entscheidung kann bereits darin liegen, dass der Kunde das Ladenlokal betritt (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 66/07).

    Die Teilnahmebedingungen müssen daher bereits in der Werbung angegeben werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 1183).

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
    Nach Maßgabe des auch im nicht elektronischen Geschäftsverkehr entsprechend anwendbaren § 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG müssen Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden (BGH, Urteil vom 27 03.07.2017 - I ZR 153/16).

    Bereits die Entscheidung des Verbrauchers, das Möbelhaus der Beklagten aufzusuchen, ist eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von Paragraf vom § 5a Abs. 2 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 27.72017 - I ZR 153/16).

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
    Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5 Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Verbraucher erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - I ZR 241/15).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
    Der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband braucht nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt zu sein; es reicht aus, wenn der vermittelnde Verband von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt ist (BGH GRUR 2006, 778ff., Rn. 17 - I ZR 103/03 "Sammelmitgliedschaft IV" ).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
    Vielmehr muss lediglich ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden; dafür reichen acht bis neun Verbandsmitglieder aus (vgl. BGH GRUR 2009, 692f., Rn. 11ff. - I ZR 197/06), nach Auffassung der Kammer aber auch die hier vorliegende Anzahl von Mitbewerbern.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20
    Gerade vor diesem Hintergrund müssen Einschränkungen hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeit aufgrund des Alters angegeben werden und zwar schon in der Werbung selbst (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2008 - I ZR 196/05.
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