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   LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11   

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LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11 (https://dejure.org/2012,52618)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.06.2012 - 44 S 156/11 (https://dejure.org/2012,52618)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 44 S 156/11 (https://dejure.org/2012,52618)
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  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90

    Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11
    Erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen (vergl. BGH DAR 1991, 92).

    Da die dem § 10 StVO zu Grunde liegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den vom Fahrbahnrand anfahrenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang hiermit zu einem Unfall kommt (BGH NZV 1991, 187; KG, Urteil vom 24.2. 2000 a.a.O.).

  • KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11
    Bei dieser Abwägung sind neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vergl. auch KG, Urteil vom 24.2.2000 - 12 U 6884/98 -).
  • KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Einscheren nach dem Überholen

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11
    Dies stellt für sich genommen kein Vorbeifahren im Sinne des § 6 StVO dar, vielmehr handelt es sich um ein unzulässiges Überholen bei unklarer Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO (vergl. KG, Urteil vom 14.3.2002, 12 U 163/01).
  • KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich

    Auszug aus LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11
    Sie muss nicht unklar sein, wenn er die Fahrt nur verzögert oder der Linksabbieger seine Absicht nicht durch Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger anzeigt und sich nicht zur Mitte hin einordnet (vergl. KG, VRS 85, 90, 92; Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1993, 59 Nr. 78).
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