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   AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29386
AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09 (https://dejure.org/2010,29386)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2010 - 44 C 13247/09 (https://dejure.org/2010,29386)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 44 C 13247/09 (https://dejure.org/2010,29386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf einen Internet-System-Vertrag finden die Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB Anwendung; Der Schwerpunkt eines Internet-System-Vertrages liegt in der Gestaltung, Programmierung und Aktualisierung der individuellen Internetpräsenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 21 S 53/08

    Vorleistungspflicht des Auftragnehmers bei Erstellung einer Internetepräsenz

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09
    Entgegen der Auffassung der Klägerin finden auf den von den Parteien geschlossenen typengemischten Vertrag die Bestimmungen der §§ 631 ff BGB Anwendung, da es sich um einen Vertrag mit überwiegend werkvertraglichem Charakter handelt (so auch LG München 30 S 312/09; LG Düsseldorf 21 S 53/08).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09
    Die Vereinbarung in § 2 Ziffer 1 der AGB der Klägerin, nach der eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich sein sollte, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartner dar, die zur Unwirksamkeit der fraglichen Klausel nach § 307 BGB führt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 166).
  • OLG Koblenz, 13.01.2004 - 5 W 21/04

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Überlassung und den Auf- und Abbau

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09
    Bei diesen Verträge, die ebenfalls werkvertragliche und mietvertragliche Elemente enthalten und bei denen die Verpflichtung zum Aufbau der vermieteten Sachen als Mittel zum Zweck der Vermietung angesehen wird, liegt der Schwerpunkt auf dem Mietrecht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2004, Az: 5 W 21/04; zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2000 - 24 U 41/00

    Kündigung eines auf die Abnahme und Verteilung einer werbefinanzierten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09
    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler a.a.O. S. 537).
  • OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unautorisierter

    Auszug aus AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09
    Soll nach dem Vertragszweck derjenige, der die Nicht-Geldleistung zu erbringen hat, für einen Erfolg einstehen, spricht dies für die Annahme eines Werkvertrages (BGH NJW-RR 1999, 1204; MüKo - Häublein, BGB, 5. Auflage, vor § 535 Rn. 14).
  • LG Essen, 16.12.2016 - 16 O 174/16

    Recht zur freien Kündigung kann formularmäßig nicht ausgeschlossen werden!

    Die unangemessene Benachteiligung des Bestellers ergibt sich daraus, dass dieser durch den Ausschluss der Kündigung bis zur Vollendung des Werkes in ganz erheblichem Umfang in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird, während der Werkunternehmer auch im Fall der Kündigung durch den nach § 649 S. 2 BGB festgelegten Schadensersatzanspruch in ausreichendem Maße geschützt wird (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2010, 22 S 64/10, juris; AG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2010, 44 C 13247/09, juris).
  • LG Düsseldorf, 05.08.2010 - 19 S 8/10

    Internet-System-Vertrag als Werkvertrag ist nicht mangels Bestimmtheit der

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 44 C 13247/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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