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LG Berlin, 15.09.2011 - 44 O 125/11 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.09.2011 - 44 O 125/11
- KG, 06.02.2012 - 22 U 283/11
Wird zitiert von ...
- KG, 06.02.2012 - 22 U 283/11
Vorfahrt bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße mündenden Nebenstraßen
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 15. September 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 44 O 125/11 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.Der Senat hat die Erfolgsaussicht der Berufung der Beklagten gegen das am 15. September 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 44 O 125/11 - eingehend beraten und aus den nachstehenden Gründen einstimmig verneint:.