Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 25.02.2000

Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1999 - I R 43, 44/98, I R 43/98, I R 44/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,732
BFH, 21.10.1999 - I R 43, 44/98, I R 43/98, I R 44/98 (https://dejure.org/1999,732)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1999 - I R 43, 44/98, I R 43/98, I R 44/98 (https://dejure.org/1999,732)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - I R 43, 44/98, I R 43/98, I R 44/98 (https://dejure.org/1999,732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17 Abs. 1 Satz 1; DBA-USA 1954/65 Art. IX, Art. IX A, Art. XV Abs. 1 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsgut - Wirtschaftliches Eigentum - Übergang auf den Erwerber - Rückgängigmachung des Erwerbsgeschäfts - Anteile an Kapitalgesellschaft - Wesentliche Beteiligung - Veräußerung - Rückübertragung nach Täuschung - Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung - ...

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; DBA-USA 1954/65 Art. IX; ; DBA-USA 1954/65 Art. IX A; ; DBA-USA 1954/65 Art. XV Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft - DBA-USA 1954/65

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-USA Art 9a Abs 1, EStG § 17
    Kapitalgesellschaft; USA; Veräußerung; Verlust; Wesentliche Beteiligung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 377
  • BB 2000, 492
  • BStBl II 2000, 424
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 13/90

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    So hat der BFH beispielsweise eine Übertragung wertloser Anteile zum Preis von 0 DM als entgeltliches Geschäft gewürdigt, da nur so der Wertverlust steuerlich bei demjenigen angesiedelt werden könne, der ihn bei wirtschaftlicher Betrachtung tatsächlich erlitten hat (BFH-Urteil vom 18. August 1992 VIII R 13/90, BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34, 35; BFH in BFH/NV 1997, 215, 216).

    Schließlich erscheint eine solche Behandlung auch deshalb sachgerecht, weil sich ein vergleichbarer Vorgang im Anwendungsbereich des § 16 EStG ebenfalls gewinnmindernd auswirken würde und § 17 EStG u.a. eine Gleichstellung des wesentlich Beteiligten mit dem gewerblichen Unternehmer bezweckt (BFH in BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34, 36).

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    ccc) Entgeltlich erfolgt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen dann, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (BFH-Urteile vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630, 631; vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215, 216).

    So hat der BFH beispielsweise eine Übertragung wertloser Anteile zum Preis von 0 DM als entgeltliches Geschäft gewürdigt, da nur so der Wertverlust steuerlich bei demjenigen angesiedelt werden könne, der ihn bei wirtschaftlicher Betrachtung tatsächlich erlitten hat (BFH-Urteil vom 18. August 1992 VIII R 13/90, BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34, 35; BFH in BFH/NV 1997, 215, 216).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 97/88

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    Die hierfür erforderlichen Feststellungen zum Inhalt des amerikanischen Rechts zu treffen, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (vgl. Senatsurteile vom 9. August 1989 I R 88/85, BFHE 158, 456, BStBl II 1990, 224; vom 30. Mai 1990 I R 97/88, BFHE 160, 567, BStBl II 1990, 875, 876).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2.

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    Die Bestimmung des Veräußerungszeitpunkts richtet sich danach, wann das wirtschaftliche Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht (BFH-Urteil vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832, 834, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 88/85

    Anwachsung eines Komplementäranteils beim Kommanditisten infolge Erbfalls nicht

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    Die hierfür erforderlichen Feststellungen zum Inhalt des amerikanischen Rechts zu treffen, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (vgl. Senatsurteile vom 9. August 1989 I R 88/85, BFHE 158, 456, BStBl II 1990, 224; vom 30. Mai 1990 I R 97/88, BFHE 160, 567, BStBl II 1990, 875, 876).
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    ee) Der Beurteilung des Vorgangs als entgeltliches Veräußerungsgeschäft steht die Rechtsprechung zur rückwirkenden steuerlichen Berücksichtigung von Leistungsstörungen (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, m.w.N.), auf die das FG hingewiesen hat, nicht entgegen.
  • BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94

    Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    Das wiederum bestimmt sich im Regelfall nach zivilrechtlichen Kriterien (BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 33/94, BFHE 178, 197, BStBl II 1995, 870).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    Dasselbe gilt nach allgemeiner Ansicht, die auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen wird, für die bei einer solchen Veräußerung entstehenden Verluste (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339, 340; vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BStBl II 1999, 342; vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344, 345; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 43/86

    Realisierung von Verlusten - Verdeckte Einlage - GmbH-Anteile - Schweizerische

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    aaa) "Veräußerung" i.S. des § 17 EStG ist nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf einen anderen Rechtsträger (z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615; Blümich/Ebling, Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, § 17 EStG Rz. 130, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93

    Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
    Dasselbe gilt nach allgemeiner Ansicht, die auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen wird, für die bei einer solchen Veräußerung entstehenden Verluste (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339, 340; vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BStBl II 1999, 342; vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344, 345; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1996 - VIII R 15/94

    Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG bei Zuzug

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

  • BFH, 10.12.1969 - I R 43/67

    Vorliegen eines Veräusserungsgeschäfts bei Entziehung der Anteile des

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

  • BFH, 22.02.1989 - I R 11/85

    1. Zur Anwendung des § 17 EStG auf Fälle der Umwandlung einer ausländischen

  • BFH, 24.10.1984 - I R 228/81
  • BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i.

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 15/76

    Bei Anwendung des § 17 EStG ist eine Anteilsübertragung in Form einer gemischten

  • BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76

    Zur rückwirkenden Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags zwischen nahen

  • FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16

    Enteignung ist keine Veräußerung

    Bei der Veräußerung von Anteilen i. S. des § 17 Abs. 1 EStG geht der BFH davon aus, dass es unerheblich ist, ob die Übertragung freiwillig oder unfreiwillig erfolgt und ob ihr ein Rechtsgeschäft oder z. B. ein hoheitlicher Eingriff zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BFHE 190, 377, BStBl. II 2000, 424).
  • FG München, 11.04.2016 - 7 K 2432/14

    Entstehen eines Veräußerungsverlustes durch die Veräußerung von im Rahmen eines

    Im Gegensatz dazu erfolgt eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen entgeltlich, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüber steht (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BStBl II 2000, 424).

    Nach Auffassung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist im Bereich des § 17 EStG gerade auch die Frage der Entgeltlichkeit weniger an dogmatisch-konstruktiven, denn an wirtschaftlichen Überlegungen zu orientieren, da es darauf ankommt, den wirtschaftlichen Gehalt der Vorschrift zu Geltung zu bringen (BFH in BStBl II 2000, 424).

    Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter fremden Dritten ist eine unentgeltliche Übertragung im Rahmen des § 17 EStG im Allgemeinen nicht anzunehmen, sofern nicht Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des übertragenden Vertragspartners bestehen (BFH in BStBl II 2000, 424).

    Dass im Streitfall den fehlenden wirtschaftlichen oder sonst nachvollziehbaren Gründen für eine Schenkung, verbunden mit dem sich aus dem Verhalten des Klägers ergebenden Beweisanzeichen ein höheres Gewicht zukommt als der im Zivilrecht einen hohen Beweiswert zukommenden Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit aller vom Formzwang umfassten Abreden, ist ein Ausfluss davon, dass bei der Auslegung des § 17 EStG - wie generell im Steuerrecht - den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten ein Vorrang vor dogmatisch-konstruktiven und mehr formellen Rechtsgrundsätzen, wie sie im Zivilrecht und besonders im Zivilprozess zum Tragen kommen, zukommt (BFH in BStBl II 2000, 424).

  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98

    Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger

    Wesentlich bleibt bei der Beurteilung des streitigen Sachverhalts, daß § 17 EStG nur im Privatvermögen befindliche wesentliche Beteiligungen erfaßt, für die auch im übrigen die Grundsätze für Beteiligungen im Privatvermögen anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424).

    Wesentliche Beteiligungen i. S. v. § 17 EStG stellen kein Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen dar (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424) und die Überführung in das PV hat unzweifelhaft stattgefunden.

  • FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14

    Folgen einer Organschaft - Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Organgesellschaft

    Zudem würden nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, I R 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424) fremde Dritte sich nichts schenken, so dass von einem Tausch der Anteile gegen Geld- und Arbeitsleistung auszugehen sei (Ditz/Tcherveniachki, Ubg 2010, 875, 881).
  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K5316/98
    Wesentlich bleibt bei der Beurteilung des streitigen Sachverhalts, daß § 17 EStG nur im Privatvermögen befindliche wesentliche Beteiligungen erfaßt, für die auch im übrigen die Grundsätze für Beteiligungen im Privatvermögen anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424).

    Wesentliche Beteiligungen i. S. v. § 17 EStG stellen kein Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen dar (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424) und die Überführung in das PV hat unzweifelhaft stattgefunden.

  • BFH, 10.05.2005 - VIII B 142/04

    Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen bei deren Veräußerung zum Preis von

    Es ist von der Vermutung der Entgeltlichkeit bei Verträgen zwischen fremden Dritten ausgegangen, sofern nicht Anhaltspunkte für eine Schenkungsabsicht des Vertragspartners vorhanden sind (vgl. z.B. das vom FG zitierte BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424).
  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5317/98

    Realisierung eines Entnahmegewinns im Zuge der Erbauseinandersetzung über

    Wesentliche Beteiligungen i. S. v. § 17 EStG stellen kein Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen dar (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BStBl II 2000, 424).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 25.02.2000 - V 44/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14335
FG Hamburg, 25.02.2000 - V 44/98 (https://dejure.org/2000,14335)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2000 - V 44/98 (https://dejure.org/2000,14335)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - V 44/98 (https://dejure.org/2000,14335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.07.1999 - VII B 34/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Pfändungsschutz für Kapitaleinkommen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.02.2000 - V 44/98
    Im übrigen sind die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf die Pfändung von Kapitaleinkünften auszudehnen (BFH Beschluss vom 13.7.1999 VII B 34/99, BFH/NV 2000, S. 6 sowie Beschluss vom 08.10.1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 ).
  • BFH, 08.10.1998 - VII B 2/98

    Forderungspfändung; Pfändungsschutz

    Auszug aus FG Hamburg, 25.02.2000 - V 44/98
    Im übrigen sind die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf die Pfändung von Kapitaleinkünften auszudehnen (BFH Beschluss vom 13.7.1999 VII B 34/99, BFH/NV 2000, S. 6 sowie Beschluss vom 08.10.1998 VII B 2/98, BFH/NV 1999, 443 ).
  • BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und

    Auszug aus FG Hamburg, 25.02.2000 - V 44/98
    Der Schuldner kann weder dem Pfändenden entgegenhalten, es sei bereits abgetreten, noch dem Abtretungsempfänger, es sei bereits gepfändet (BFH Beschluss vom 19.03.1998 VII B 175/97, BFH/NV 1998, 1447 ).
  • LSG Bayern, 12.12.2002 - L 18 V 16/01

    Erstattung von Beiträgen zu einer privaten Krankenversicherung nach dem

    Im anschließenden Berufungsverfahren L 18 V 44/98 erklärte sich der Beklagte im Wege eines Anerkenntnisses am 03.03.1999 vor dem Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) bereit, Ausgleichsrente ohne Berücksichtigung von (fiktiven) Einkünften aus einem bestimmten Hausanwesen ab 01.11.1992 neu zu berechnen.

    Ergänzend zum Sachverhalt wird auf die Beschädigtenakten des VB, die Archivakte des Bayer. Landessozialgerichts (LSG) L 18 V 44/98 und die Gerichtsakten beider Rechtszüge Bezug genommen.

  • FG Köln, 30.09.1998 - 2 K 7025/96

    Lohnsteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

    Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum, für den jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 12. August 1998 2 V 44/98, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1474, 1475; Schmidt/Drenseck, EStG 17. Aufl. 1998, § 38a Rz. 3).
  • FG Hamburg, 28.07.1998 - V 122/98

    Pfändung ohne Einziehung als Akt der Vollstreckung; Statthaftigkeit der

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