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   AG Gießen, 03.11.2011 - 45 C 192/11   

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https://dejure.org/2011,103523
AG Gießen, 03.11.2011 - 45 C 192/11 (https://dejure.org/2011,103523)
AG Gießen, Entscheidung vom 03.11.2011 - 45 C 192/11 (https://dejure.org/2011,103523)
AG Gießen, Entscheidung vom 03. November 2011 - 45 C 192/11 (https://dejure.org/2011,103523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    433 BGB, 315 BGB, 5 Abs. 2 GasGVV
    Zum Abschluss eines Gaslieferungsvertrages und zur Berechtigung des Gaslieferanten zur Gaspreiserhöhung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus AG Gießen, 03.11.2011 - 45 C 192/11
    Eine Gaspreiskontrolle in entsprechender Anwendung von § 315 BGB scheidet aus, wenn - wie hier - die Klägerin ab 2007 keine Monopolstellung zur Gaslieferung hatte und der Beklagte keinem Anschluss- und Benutzungszwang unterlag (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06, [Juris, Rdnr. 17]; BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07, [Juris, Rdnr. 17]; Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 315 BGB, Rdnr. 4).

    Die Preiserhöhung eines Energieversorgers hält sich in den gezogenen Grenzen, wenn sie lediglich der Weitergabe von Bezugskostensteigerungen dient, die während der Vertragslaufzeit aufgetreten sind und nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden konnten (BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 [Juris, Rdnr. 30]).

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus AG Gießen, 03.11.2011 - 45 C 192/11
    Es oblag der Klägerin, im Einzelnen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, welche allgemeinen und besonderen Kosten, die ihr nach ihrer Kalkulation durch den Netzbetrieb in dem vorgenannten Bezugszeitraum entstanden sind, abzudecken waren und welchen Teil ihrer Einnahmen sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des Eigenkapitals mit dem der Klägerin berechneten Preis erzielen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 240/90 [Juris]).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus AG Gießen, 03.11.2011 - 45 C 192/11
    Eine Gaspreiskontrolle in entsprechender Anwendung von § 315 BGB scheidet aus, wenn - wie hier - die Klägerin ab 2007 keine Monopolstellung zur Gaslieferung hatte und der Beklagte keinem Anschluss- und Benutzungszwang unterlag (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06, [Juris, Rdnr. 17]; BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07, [Juris, Rdnr. 17]; Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 315 BGB, Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   AG Gießen, 23.12.2011 - 45 C 192/11   

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AG Gießen, 23.12.2011 - 45 C 192/11 (https://dejure.org/2011,74671)
AG Gießen, Entscheidung vom 23.12.2011 - 45 C 192/11 (https://dejure.org/2011,74671)
AG Gießen, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 45 C 192/11 (https://dejure.org/2011,74671)
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