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   AG Düsseldorf, 28.09.2015 - 45 C 21/15   

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https://dejure.org/2015,28248
AG Düsseldorf, 28.09.2015 - 45 C 21/15 (https://dejure.org/2015,28248)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2015 - 45 C 21/15 (https://dejure.org/2015,28248)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2015 - 45 C 21/15 (https://dejure.org/2015,28248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung bei mehreren Einzelstrecken

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Berechnung der für die Ausgleichsleistung maßgeblichen Flugentfernung bei mehrgliedriger Flugverbindung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei der für die Ermittlung der Höhe der Entschädigung nach der Fluggastrechnung nach der Grosskreismethode zu bestimmenden Entfernung sind die einzelnen Teilstrecken zu addieren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.09.2015 - 45 C 21/15
    So formuliert der BGH im Fall eines Fluges von Berlin nach Amsterdam und Amsterdam nach Aruba, dass "bei der Bemessung der Anspruchshöhe nicht nur die Entfernung zwischen Berlin und Amsterdam, sondern auch die Entfernung zwischen Amsterdam und Aruba zu berücksichtigen" sei (BGH NJW-RR 2011, 355, 356).
  • AG Frankfurt/Main, 11.10.2013 - 29 C 1952/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / ?Entfernung"

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.09.2015 - 45 C 21/15
    Der Staffelung der Höhe der Ausgleichszahlungen liegt der Gedanke zugrunde, dass mit der Entfernung auch die Flugzeit und damit die Unannehmlichkeiten für den Fluggast wachsen (AG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2013 - 29 C 1952/13 (81)).
  • AG Düsseldorf, 07.06.2017 - 30 C 170/16

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage durch den EuGH bzgl.

    Die Befürworter (u.a. BGHS Wien U. v. 15.02.2016 - 16 C 129/15k; AG Düsseldorf U. v. 28.09.2015 - 45 C 21/15; AG Frankfurt U. v. 11.10.2013 - 29 C 1952/13; Maruhn a.a.O.) der Ansicht, es seien die Entfernungen der Teilstrecken zu addieren, führen das aus Erwägungsgrund 12 der VO ersichtliche Ziel des Gesetzgebers, den Fluggast für Ärgernisse und Unannehmlichkeiten durch den entstandenen Zeitverlust zu entschädigen und die Entscheidung, die Höhe der Entschädigung nach Entfernung zu staffeln, ins Feld.
  • LG Köln, 30.05.2017 - 11 S 230/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Entfernung

    Nach einer Auffassung soll die tatsächlich zurückgelegte Strecke maßgebend sein, Teilstrecken sollen also zur Ermittlung der Entfernung addiert werden (AG Frankfurt am Main, BeckRS 2014, 12199; AG Düsseldorf, NJW-RR 2016, 249; Führich, Reiserecht, 7. Auflage 2015, § 42 Rn. 4; Keiler, in: Staudinger, Fluggastrechteverordnung, Art. 7 Rn. 19; für Österreich BG HS, Urteil vom 15.02.2016, 16 C 129/15k-12 - zitiert nach juris).
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